Muss ich meine Prüfbescheinigung für das Begleitete fahren mit 17 abgeben, wenn ich meinen Führerschein hole?

3 Antworten

Nein, darfst Du nicht und musst Du auch nicht abgeben. Du benötigst die Bescheinigung auch weiterhin wenn Du dem Fahrerkreis eines Autos zugeordnet werden sollst, oder ein Kfz selbst für Dich versichern willst.

Teilnehmer am begleiteten Fahren sind wesentlich günstiger in der Versicherung als Fahrer unter 23 ohne Teilnahme am begleiteten fahren.

Deshalb, das Original noch ein paar Jahre sehr gut aufbewahren !

Auch für die Abholung des Führerscheins benötigst du das Papier nicht

Okay vielen Dank

Du meinst für die Versicherung? Nach den Wisch hat bei mir noch nie jemand nachgefragt... was hat das denn mit dem Fahrerkreis zu tun?

@Bomberos911
Nach den Wisch hat bei mir noch nie jemand nachgefragt...

Falls die Bescheinigung nicht bei Abschluss der Versicherung oder Erweiterung des Fahrerkreis erforderlich ist, kann sie auch im Schadensfall noch abgerufen werden.

was hat das denn mit dem Fahrerkreis zu tun?

Der Fahrerkreis ist ein Tarifmerkmal der Kfz Versicherung.

günstigster Fahrerkreis sind Fahrer vom 23. bis 55. Lebensjahr, gefolgt von Fahrern über 55. Der teuerste Fahrerkreis sind Fahrer bis zum 23 Lj. ohne Teilnahme am begleiteten Fahren. Fahrer unter 23 mit teilname am begleiteten Fahren sind meist Beitragsneutral gegenüber den Fahrern vom 23. bis 55. Lj. oder bedingen nur einen sehr geringen Mehrbeitrag.

Das steht hier aber anders: https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/faq-jugendliche.html

Also das Verkehrsministerium ist offensichtlich anderer Meinung.

@Bomberos911

Das ist die Seite der deutschen Verkehrswacht e.V. und nicht die eines Bundesministeriums.
Ausstellende Behörde für Führerscheine ist der jeweilige Landkreis oder kreisfreie Stadt. Dort wird die sogenannte "Führerscheinliste" geführt und nur wer in der Liste geführt wird bekommt einen Führerschein ausgehändigt bzw. kann dort einen Ersatzführerschein beantragen. Da der Führerschein ab dem 18. Geburtstag dort bereit leigt falls man denn überhaupt einen bokemmen kann, steht auch bereits fest das man in der Führerscheiniste geführt wird und Anspruch auf die Aushändigung hat.

@verreisterNutzer

Kann sein. Bei mir wurde der damals eingezogen...

@Bomberos911

Du meinst du musstest ihn wegen einem Verkehrsverstoß abgeben? Sonst wird er nämlich nicht eingezogen. Höchstens kann der Beamte gefragt haben "brauchen sie die Bescheinigung noch oder soll ich sie vernichten?"

@verreisterNutzer

Nein. Der Wisch wurde bei Aushändigung der Karte eingezogen. Meine Schwester hat gefragt, ob sie ihren behalten kann, aber das ging nicht.

@Bomberos911

Dann gilt das nur für Dich und Deine Schwester. Alle anderen dürfen ihn behalten

@verreisterNutzer

Die Redaktion und Betreuung der Seite "bf17.de" obliegt dem "Deutschen Verkehrssicherheitsrat".

Diesem wiederum gehören unter anderem die für Verkehr zuständigen Ministerien von Bund und allen Bundesländern als Mitglieder an.

Soviel zur ganz sicher vorhanden Seriosität und Zuverlässigkeit der Seite.

Gruß Michael

Da du es in Fett geschrieben hast, muss ich ein FALSCH entgegenhalten.

Fürs Abholen des "Kartenführerscheins" muss man die Prüfbescheinigung ganz sicher dabei haben und vorlegen.

Ob man sie behalten darf, kann wohl von Fahrerlaubnisbehörde zu Fahrerlaubnisbehörde unterschiedlich sein.

Wenn man sie behalten darf, dann wird sie ganz sicher "entwertet".

Was das mit der Versicherung zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Es gibt genügend andere Nachweise, dass man am begleiteten Fahren teilgenommen hat.

Gruß Michael

Hallo,

fürs Abholen muss man die Prüfbescheinigung und seinen Ausweis dabei haben.

Der andere dementsprechend seinen Ausweis, deine Vollmacht und ebenfalls die Prüfbescheinigung.

Wenn man die wirklich behalten darf - was wahrscheinlich auf die Fahrerlaubnisbehörde ankommt - dann wird sie zumindest "entwertet".

Viele Grüße

Michael

Was passiert, wenn ich meinen Kartenführerschein nach meinem 18. Geburtstag nicht gleich abhole?

Die Prüfungsbescheinigung aus dem Begleiteten Fahren ist bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.

In dieser Phase entfällt bereits die Auflage, nur in Begleitung zu fahren.

Danach ist die Prüfungsbescheinigung jedoch abgelaufen.

Daher sollte der Fahranfänger oder die Fahranfängerin seinen oder ihren Kartenführerschein bis spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle abgeholt haben.

Wer nach Ablauf seiner Prüfungsbescheinigung ohne Kartenführerschein Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/faq-jugendliche.html