Muss ich meine Kínder gemeinsam holen?
ich lebe seit Januar von meiner Frau,mit der ich zwei Kinder (1 und 3 Jahre) habe,getrennt,Bisher habe ich meine Kinder immer abwechselnd zu mir geholt,also nicht gemeinsam bei mir gehabt.An einem Wochenende habe ich meinen Sohn,an dem anderen Wochenende meine Tochter.
Nun meinte meine Frau,ich müsse beide Kinder gleichzeitig und nicht getrennt zu mir nehmen.Ich fand die Regelung bisher immer gut,weil ich mich dann gezielt und intensiv mit einem KInd beschäftigen konnte.
Bin ich tatsächlich verpflichtet,die Kinder am Wochenende zusammen zu mir zu holen oder kann ich es weiterhin so anhaben ,dass ich nur eines hole ?
6 Antworten
Es sind Geschwister, für diese ist es selbstverständlich zusammen zu sein. Sicher ist das nicht einfach für dich, aber du solltest dich auf keinen Fall dagegen sträuben, sonst könnte es sich zu einem "Kleinkrieg" entwickeln. Kinder wollen dass die Eltern sich vertragen. Auch kleine Kinder spüren das.
Du musst sie zusammen holen, einzeln macht keinen Sinn. Das ist weder für die Kinder gut, noch für deine Ex, sie hat ja sonst nie "Kinderfrei" bzw. Zeit für sich. Und du möchtest doch sicher auch mal ein Wochenende ohne Kinder verbringen? spätestens wenn du eine neue Partnerin hast :-)
Falls das Ding vor Gericht geht (wenn ihr euch nicht einigen könnt) wird ein Richter auch so entscheiden. Du musst sie Beide holen.
"VERPFLICHTET" Wie findest du selber dieses Wort in Verbindung mit deinen Kindern?
Natürlich sollst du beide gleichzeitig holen. Zum einen, weil sich deine Frau "intensiv" mit beiden die ganze Woche über kümmert und zum anderen, weil du unter den Kindern völlig unnötig Eifersucht und Rivalität erzeugst, wenn sie gewöhnt sind, immer alleine bei dir zu sein.
Auch deine Ex hat das Recht, mal durchzuatmen und eigene Interessen zu verfolgen.
dass ich nur eines hole
hole inspiriert mich, drei Buchstaben davor zu setzen...
Hast du schon einen Gedanken daran verschwendet, wie sich deine Frau gezielt und intensiv den Kindern widmet, wenn sie sich ständig um beide kümmern muss und vielleicht auch noch arbeiten geht?!
Was du schon wieder hast...
Es gibt da keine Verpflichtungen, die den Umgang derart regeln.
Allerdings kann die Mutter sich dann auch weigern, die Kinder einzeln herauzugeben.
Finde ich richtig und der Richter aller Wahrscheinlichkeit nach ebenfalls.
oh oh, gefährlich......