Muss ich meine Hecke entfernen?

7 Antworten

Das ist ne Wunderhecke, die auf einer Grenze stehen kann. Der Anspruch auf Entfernung verjährt nicht. Genaugenommen sind es sein Pflanzen wenn Sie auf seinem Grund stehen. Nur sind Grenzen nicht sehr genau, die haben Tolleranzen.

Mein Mutti hat mal aufgrund einer Bewerde einen Zaun entfernt. Kein Jahr später der meckernde Nachbar einen neuen gesetzt. Nun hat Sie die scjöne Außenseite statt der Innenseite. Und keine Kosten mehr. Und dahinter stehen des Nachbars Bäume die Sie ansehen kann ohne den Garten vollzupflanzen.

steht der Stamm (da wo er wurzelt) echt auf dem Nachbargrundstück (das geht gar nicht) oder ragt der eine Baum/Zweig dort rüber (steht also bei Dir, dann isses verjährt was GrenzABstände angeht, nicht aber Überragungen...)

kannst Du Dich mit dem Nachbar nicht einigen, die Hecke als ganze stehen zu lassen, nutzt ihm ja auch :-)) oder machen den 1/4 qm Flächennutzungsverlust tatsächlich fertig? :-)

wir haben noch mal genau nach gemessen, er steht bei uns. Allerdings hat der Nachbar grenzübergreifend die halbe Hecke schon weggesäbelt. Aus Gründen der Friedensschaffung, nehmen wir die Hecke raus und setzen eine neue Hecke mit dem passenden Grenzabstand. Dem Nachbarn geht es einfach nur darum permanent sein Recht durchzusetzen sowie Streit zu machen, weil er sich ärgert, das wir hier wohnen, mit dem alten Besitzer hat er sich super verstanden. Man kann mit einigen Leuten einfach nicht friedlich zusammen leben. Jetzt sollen wir den Abschnitt der Hecke bzw. deren Entsorgung bezahlen..... da fragt man sich doch ob da noch alle Kerzen auf der Torte brennen.....wir werden uns nun keinen Schritt mehr bewegen solange wir im Recht sind, wenn er ein Problem hat darf er gerne klagen....ist schade, aber einige Menschen scheinen das zu brauchen.

@empirestate2215

und genau deshalb: warum wollt ihr denn dann jetzt ne neue Hecke pflanzen? = damit bestätigt ihr ja seine miese Tour auch noch... was kommt dann als nächstes?

macht Fotos und sagt ihm (oder hängt nen Zettel hin), dass ihr in anzeigen werdet, wenn er weiter Selbstjustiz vornimmt (ob ihr das dann macht bleibt Eure Sache, auch klagen würde ich nicht, viel zu viel Aufstand...)

bei Grenzabständen gibt es (google mal) normale Vorgehensweisen: Verjährung bei Grenzabständen und Höhen; er muss Euch eine Frist für den Überhang setzen (schriftlich, sonst kann er nix nachweisen; Zeugen für mündlich ist immer schwierig...) und wenn ihr nix macht darf er den Überhang (und nur den!) abschneiden auf seiner Seite, mehr nicht!!

nochwas: seid Ihr Mieter oder Eigentümer? (solche Dinge treffen i.d.R. nur letzteren...)

@myotis

Eigentümer. Wir hoffen das Thema damit zu beerdigen. Er würde es auf einen Prozess ankommen lassen. Wir wollen unsere Ruhe. Allerdings ist das das letzte Mal. In Zukunft wird er alle anderen Themen, wenn ihn noch welche einfallen, über einen Anwalt regeln müssen.

@empirestate2215

wenn er es auf Krawall anlegt, wird er fürchtze ich nicht bei einem Thema bleiben...

(dann würde ich Rückzug als wenig zielführend sehen...)

ich würde es so machen: schneidet den Überhang zurück (also das, auf das er Anspruch hat/hätte) und wartet dann erst mal ab... bei weiteren Forderungen verlangt das schriftlich mit Angabe der Rechtsgrundlage, auf die er sich beruft - das kann man (wenn ihr einen habt) vom Anwalt auch mal prüfen lassen...

Wenn er (nach Prüfung) keinen Anspruch hat, soll er doch klagen, Euer Anwalt freut sich, denn dann muss der Nachbar ja zahlen :-))

Die Baumschutzverordnung hat dazu eine Bundesregel. Findest Du online. Bundesrecht vor Landesrecht, Landesrecht vor Kommunalrecht. Es sei denn, die untere Behörde hat besseres Recht.

Und dann IM HERBST ausgraben und zurücksetzen. Es sei denn, die bekommt regelmäßig einen Formschnitt. Ist ja auch kein großes Ding, mal ausgraben. Verbunden mit einem nachbarschaftlichen Grillnachmittag kann das Spaß machen. Und sehr förderlich für die Gemeinschaft sein.

Für Thuja gilt keine Baumschutzverordnung.

Sein Grundstück ist sein Grundstück, das verjährt nicht. Er könnte den Zweig wohl auch selbst entfernen.

Die Hecke wächst schnell wieder zu, wenn du auf deiner Seite noch ein Pflänzchen pflanzt.

da verjährt nix, und es gibt kein Gewohnheitsrecht.

versuchen auszugraben und zurücksetzen