Muss ich meine Bahncard 100, wenn ich kündige, selbst bezahlen?
Hallo,
ich habe mein Dienstverhältnis in der Probezeit gekündigt. Der AG hat vor meiner Einstellung in einem gesonderten Schreiben gegenüber mir erklärt, dass er die BC 100 bis 3800 Euro erstattet. Er weist in dem Schreiben daraufhin, dass dieser Zuschuss Lohnsteuerpflichtig ist und mir mit dem Arbeitslohn abgezogen wird. Eine Vereinbarung oder weitere Erklärung, wie im Falle einer Kündigung die Kosten behandelt werden, existiert nicht. Die BC 100 wurde durch den Headhunter bei meinem AG zusätzlich zum Lohn verhandelt.
Nun kommt mein AG auf die Idee von mir die 3800 Euro zu fordern, da er diese personengebundene BC nicht mehr verwenden kann.
Ich würde die BC 100 zurück geben, wenn der AG eine Verzichtserklärung unterzeichnet und diese auch nicht über die Lohnsteuer abziehen darf oder er versteuert sie als Geldwerten Vorteil und ich behalte die BC natürlich weiter.
Was ist dazu zu sagen?
2 Antworten
Die Gestellung der Bahncard ist also Teil deiner Entlohnung. Du erwartest für den Rest des Jahres ja auch kein Gehalt mehr.
Es ist doch wohl eigentlich logisch. dass dein Arbeitgeber dir nicht die Bahncard für ein ganzes Jahr zahlt, wenn du innerhalb der Probezeit das Unternehmen wieder verlässt. Einfach zurück geben kannst du sie auch nicht, da die DB das Geld nicht erstattet. Er wird das mit der geleisteten Arbeitszeit abgrenzen und die Differenz musst du selbst tragen. Mit der Versteuerung als geldwerter Vorteil hat das nichts zu tun.
Als geldwerten Vorteil muss nicht der AG die BC versteuern - das musst Du tun, denn Sie stellt für Dich persönlich einen geldwerten Vorteil dar. Insofern kann das mit der Verzichtserklärung nicht funktionieren.
Deine eigentliche Frage kann ich leider nicht beantworten...