Muss ich meine Bahncard 100, wenn ich kündige, selbst bezahlen?

2 Antworten

Die Gestellung der Bahncard ist also Teil deiner Entlohnung. Du erwartest für den Rest des Jahres ja auch kein Gehalt mehr.

Es ist doch wohl eigentlich logisch. dass dein Arbeitgeber dir nicht die Bahncard für ein ganzes Jahr zahlt, wenn du innerhalb der Probezeit das Unternehmen wieder verlässt. Einfach zurück geben kannst du sie auch nicht, da die DB das Geld nicht erstattet. Er wird das mit der geleisteten Arbeitszeit abgrenzen und die Differenz musst du selbst tragen. Mit der Versteuerung als geldwerter Vorteil hat das nichts zu tun.

Als geldwerten Vorteil muss nicht der AG die BC versteuern - das musst Du tun, denn Sie stellt für Dich persönlich einen geldwerten Vorteil dar. Insofern kann das mit der Verzichtserklärung nicht funktionieren.

Deine eigentliche Frage kann ich leider nicht beantworten...