muss ich mein weihnachtsgeld bei fristloser kündigung durch den arbeitgeber zurückbezahlen

11 Antworten

Wenn du Deine Firma vor dem 31.01.2011 verlässt muß du Weihnachtsgeld zurückzahlen.Du schreibst das du fristlos gekündigt bist , wirst du es sicherlich zurückzahlen müssen, stell Dich mal darauf ein.

Geh zunächst einmal davon aus,dass die Sonderzuwendung zurückgefordert wird.

Ich habe hier einen Tarifvertrag vorliegen,in dem folgendes steht:

> Scheidet der Beschäftigte infolge fristloser Entlassung oder vertragswidriger Lösung des Arbeitsverhältnisses aus dem Betrieb aus,so entfällt der Anspruch auf Zahlung der tariflichen Sonderzuwendung.

Für das laufende Kalenderjahr bereits erhaltene Beträge sind als Gehalts- bzw.Lohnvorschuss zurückzuzahlen.<

Das ist vom Vertrag abhängig.

In vielen Arbeitsverträgen respektive Tarifverträgen sind dazu Regelungen getroffen worden.

Da diese die unterschiedlichsten Fristen aufweisen, kann die Frage nicht abschließend beantwotet werden.

Lies den Arbeitsvertrag durch. Was steht da an Regelungen zu Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld?

Normalerweise gilt, wer bis März aus dem Unternehmen ausscheidet hat keinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld und muss es zurückzahlen.

Genaueres entnimmst du bitte deinem Arbeits- und Tarifvertrag.

behalt es erstmal aber wenn du es zurückgeben musst wirst du sicherlich benachrichtig werden. Warum wurdest du entlassen? War es "unehrenhafft" dann ist es wahrscheinlicher dass du eszurückgeben musst

Eine fritslose Kündigung ist nie ehrenhaft und hat nichts mit Weihnachtsgeld zu tun.

@Torenti

stimmt auch wieder aber mit Weihnachtsgeld hat das sehr wohl was zu tun