Muss ich mein Bruder im BAFÖG Antrag angeben?
Hallo,
ich hab gerade mein BAFÖG Antrag ausgefüllt und würde gerne wissen, ob ich meinen Bruder bei den Geschwistern angeben muss. Mein Bruder hat eine abgeschlossene Ausbildung und arbeitet. Er wohnt genau wie ich noch zu Hause bei unseren Eltern. Wäre nett wenn mir jeman helfen könnte.
5 Antworten
Hallo,
deine Eltern müssen auf Formblatt 3 nur Kinder einfüllen, die daheim wohnen UND noch von den Eltern finanziert werden. Wenn dein Bruder also ein ganz normales volles Gehalt bekommt, werden deine Eltern auch keinen Freibetrag mehr für ihm bekommen - da sie ihn nicht mehr finanziell unterstützen müssen.
Man kann ihn eintragen mit Gehaltsnachweis - dann wird das Amt ihn so oder so nicht berücksichtigen. Oder man lässt ihn ganz raus.
Ja, deinen Bruder musst du mit angeben. Die Bafögstelle muss das wissen, weil deine Eltern durch seinen eigenen Verdienst ihn nicht mehr unterstützen müssen. Deinen Eltern steht ja für sich selbst und eben deinen Geschwistern, sofern sie nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, je einen Freibetrag zu. LG
Da du verpflichtet bist, bei dem Antrag die Wahrheit zu sagen, solltest du deinen Bruder angeben. Das sollte aber keinerlei Nachteile für dich zur Auswirkung haben. Man sollte es dennoch machen.
Wenn Du entsprechende Angaben machen kannst, sonst natürlich nicht.
Ja musst du. Es muss sogar eine Kopie seines Ausbildungsvertrages dem Antrag beigelegt werden.
Davon war auch nicht die Rede. Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, muss der Arbeitsvertrag dazu.
Nein, MUSS nicht. Der Bruder ist nicht dazu verpflichtet sein Einkommen offen zu legen. Er kann es machen und das Amt wird ihn dann nicht mehr berücksichtigen. Es kann ihn aber keiner zwingen seine eigenen Einkommensverhältnisse offen zu legen.
Nicht, wenn die Ausbildung schon längst abgeschlossen ist.