Muss ich mein Bad halb wieder abreißen, damit der Monteur genug Platz hat um din Uhr zu wechseln?

2 Antworten

Selbstverständlich, wer ohne nachzudenken die Baufreiheit für den notwendigen Zählerwechsel versperrt, muss dieser wieder auf eigene Kosten schaffen.

Das Auswechseln der Messeinrichtungen ist im Mess- und EIchgesetz (MessEG) und der dazu erlassenen Mess- und Eichverordnung (MessEV) gesetzlich vorgeschrieben.

Günter

miete ?  vermieter beauftragt den , der den murks gemacht hat .