muss ich kurzfristig samstags arbeiten?

11 Antworten

Normal dürftest du den Samstag (außer du hast Urlaub) nicht einfach verplanen. Weil du ja weißt, dass es sein kann, dass du Samstags arbeiten musst. In deinem Falle wars aber wohl so, dass du das plantest, bevor du in der Firma angetreten bist und das wusstest (???). Also es hängt ein wenig davon ab, wieviel du von den Samstagsregelungen bei deiner Buchung schon wusstest- hat dich niemand vorher darauf hingewiesen? Ich denke, wenn du es nicht wusstest, lässt sich da mit dem Chef etwas aushandeln. Aber ich würde nicht mit Gesetzen kommen- sondern mit deiner persönlichen Situation und der Bitte. Alles andere kann dir als Neuling echt den Hals brechen, da wird man ja auch erstmal auf alles Mögliche getestet- Engangement, Flexibilität, Zuverlässigkeit, ....

wirst du leider pech haben.entweder du redest mit dem chef oder du findest wo jemand mit dir tauscht. sicher ist noch probezeit, da hättest du die Fahrten danach machen können. Fehlst du, kann dir fristlos gekündigt werden.dann heist es nix mehr Fahrten

sogar 3 monate speere vom jobcenter!!!!!!!!! also ich würde besser arbeiten,danach kannst du immer noch fahrten machen

Hallo antierfurt1990,

die seitens jockl vorgeschlagene Möglichkeit wäre sicherlich die vernünftigste, da du ja auch noch in der Probezeit bist. Vorsorglich den Arbeitgeber schon mal einen Zettel auf den Tisch legen, an welchen Samstagen du aus privaten Gründen nicht arbeiten kannst.

Der rechtliche Spielraum ist dabei auch sehr begrenzt. Es heißt zwar in der Rechtsprechung; „Die Vorgesetzten müssten, sofern keine dringenden betrieblichen Interessen entgegenstehen, einen angemessenen Zeitraum zur Ankündigung von Mehrarbeit einhalten“.

Aber bitte was ist angemessen, Ankündigung Donnerstag zum Samstag? Ja/nein!

Was sind dringende betriebliche Gründe?

Eine Ausnahme wird wohl nur gemacht bei fehlender kinderbetreuung, ansonsten wirst du antreten müssen.

Du kannst ja zum Schichtleiter gehen und darum bitten, dass man dich an DIESEM samstag nicht mit einplant ausnahmsweise, weil du da eine bereits bezahlte Kurzreise gebucht hast.

Für die zukunft nimm dir für Samstags nichts unaufschiebbares vor und sei froh, dass du einen job hast. Denn hey... der samstag wird ja auch bezahlt!

Nur mal so: ICH arbeite im minijob und bin telefonisch abrufbar. Da die tankstelle 7 tage die Woche rund um die uhr auf hat, bin ich auch schon am samstag für den Sonntag "zitiert" worden. na und?

Bringt mir kohle und ich wusste das vorher...

Dafür habe ich nach 4 Tagen Schicht idR 4 tage frei!

Das heutige Arbeitsleben erfordert ein hohes maß an Flexibilität und wer sich feste termine privat stellen möchte, sollte das mit der Firma besprechen. DANN wissen die das und werden es, wenn möglich, berücksichtigen.

Schei.sse finden ist definitiv keine Option! DU hast Arbeit... wenn du diese ... findest, dann kündige und vegetiere mit Hartz4 vor dich hin! Andere, motiviertere Leute geiern nur auf so einen Job, wo man mit Mehrarbeit Kohle machen kann!

Ueberstunden sind nach dem Gesetz freiwillig!!!!. Doch natuerlich moechte man auch seinen Job noch lange haben^^

ja du hast idR danach 4tage frei. ich nicht! mehrere wochenenden fallen dann einfach komplett flach ohne das ich den freien tag wann anders hab. sorry das mir meine freizeit wichtiger ist als noch mehr zu verdienen! das sieht jeder denke ich etwas anders.die einen störts nicht aber viele störts eben da manche auch ein privat leben haben!

und mit der Hartz4schiene brauchst du mir gar nicht kommen. ich war bisher in meinem leben 2monate arbeitslos und das nur weil meine firma pleite ging. das kannst du dir getrost sonstwohin stecken. und wenn du so geil aufs arbeiten bist dann arbeite meinet wegen jede woche 6tage mit nur einem tag frei das kannst du gern tun.

Das hängt nicht zuletzt von Deinem Arbeitsvertrag ab. Mehrarbeit bzw. Zusatzschichten darf man prinzipiell ablehnen, wenn sie kurzfristig angesetzt werden und persönliche Gründe dem entgegenstehen. Niemand ist verpflichtet, in seiner Freizeit auf Abruf für den Arbeitgeber bereit zu stehen. Es müssen schon sehr außergewöhnlich Umstände vorliegen, damit daraus Nachteile erwachsen können (z.B. dass die Zusatzschicht nicht verfahren werden kann, weil Du nicht erscheinst).