muss ich kündigen, wenn mein arbeitsvertrag sowieso ausläuft?

9 Antworten

Hallo, also normalerweise endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf automatisch wenn kein Folgevertrag abgeschlossen wurde. Eine Kündigungsfrist kann es hier also keine geben da der Vertrag ja befristet war und zeitlich bereits abgelaufen ist. Meines Wissens kann dies auch vertraglich nicht anders geregelt werden - du hast ja auch kein Anrecht auf Weiterbeschäftigung nach Ablauf.. also ehemaligen Arbeitgeber anrufen und ihm klar machen, dass es bei einem befristeten Arbeitsverhältnis keiner Kündigung bedarf - deswegen ist es ja "befristet"

NEIN! Wenn der Arbeitsvertrag als Befristeter sowieso abläuft, brauchst Du als Arbeitnehmer nicht zu kündigen. VORSICHT!! Das kann dir das Genick brechen beim ALG.Dann füllt nämlich der AG in seiner Bescheinigung aus, dass DU das Arbeitsverhältnis gekündigt hättest = du kriegst 3 Monate Sperre. Mach das also auf gar keinen Fall. Im Zweifel frag bei deiner Arbeitsagentur nach.Dort musst Du dich eh JETZT persönlich arbeitslosmelden,wenn noch nicht geschehen.Fest steht,dein AG scheint Unsauberes im Schilde zu führen....

ja. schon, aber es handelt sich dabei nur um einen zeitungsjob und ich geh noch zur schule, also muss ich mich ja nicht arbeitslos melden, oder???

@Isi007

Nein du musst dich als Schüler natürlich nicht arbeitslos melden - du hast ja auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Vertragsverhältnis endet mit dem Datum das im Vertrag steht - da kann dir dein AG erzählen was er will...

@Isi007

Nein,dann musst Du dich nicht arbeitslos melden! Aber auch einen Schülerjob etc. musst Du nicht selber noch von dir aus kündigen,wenn er zeitlich befristet ist und automatisch ausläuft.Da stimmt was nicht,das ist nicht normal.

@rios2011

Danke :D

Nein, ein befristeter Vertrag läuft aus, ohne dass man kündigen muss. Oder gibt es eine Verlängerungsklausel?


P. S.: Warum stellt man eine Frage von 2011 nochmal ein?

nein, ein befristeter arbeitsvertrag läuft einfach am genannten datum aus. sage deinem chef doch, dass du nicht kündigst, weil du gerne weiter zur arbeit kommst :) das dürfte das problem beheben.

Nein, das stimmt nicht, wenn es ein befristeter Vertrag war. Meine Bekannte hat einen befristeten Vertrag vom 01.08.2010 bis zum 31.07.2011. Am 29.07. (Freitag) hatte sie ihren letzten Arbeitstag. Die Kündigungsfrist, auf die Ihr AG sich beruft, bezieht sich auf die vorzeitige Kündigung/Beendigung des Vertrages.

Auf meinem vertrag steht eben ": Dieses Arbeitsverhältnich ist befristet bis zum 04.08.2011, also darf ich ja jetzt keine kündigung schicken, weil ich sonst die kündigungsfrist einhalten muss, oder??