Muss ich kindersunterhalt zurückzahlen obwohl ich vom kind nichts wusste?

6 Antworten

Egal, ob du von dem Kind weißt oder nicht - du bist zum Unterhalt verpflichtet (Gentest!) und musst auch Jahre später noch zahlen!

Bei einer schnell vorgenommenen Gütertrennung haftest du nur mit deinem Besitz. Da du aber diese Trennung jetzt erst vornimmst, wird der gute Gegenanwalt dich wohl durch die Mangel drehen...

Bei dem Gehalt bleibt wohl nichts mehr zum Pfänden übrig... bis du erbst. Dann freut sich auch die Kindsmutter...

Ich kann dir zwar die Frage nicht beantworten, aber ich denke nicht, dass es dich vor dem zahlen des Unterhalts schützt, wenn du alles fix deiner Frau vermachst^^ Da wird das Finanzamt und/oder das Jugendamt schon dahinter sein. Wäre es doch nur so einfach ... :P

Das ich zahlen muss ist schon klar, aber muss ich was rückwirkend zahlen oder erst ab dem zeitpunkt wo die vaterschaft klar ist?

Und wieviel müsste ich mit dem gehalt zahlen?

Wenn Du der Vater bist und zahlen kannst, musst Du zahlen.

Ja wie gesagt bei uns gibts eigendlich nichts zu holen, neue anschaffungen müsste ich wohl über meine frau machen. Ihr besitz ist ja tabu oder??