Muss ich jetzt dem Zollamt das Paket bezahlen?
Vor Kurzem habe ich einen Brief von der Post bekommen, wo folgendes steht: wir konnten eine an Sie gerichtete Paketsendung, mit Herkunft außerhalb der EU, nicht beim Deutschen Zoll zur Verzollung anmelden. Ihre Sendung wurde daher bei folgendem Zollamt für Sie hinterlegt...
Sie schlagen mir noch vor, zum Zollamt zu gehen und einige Unterlagen mitzubringen (wie Nachweis über den tatsächlich gezahlten Preis des Inhalts der Sendung, Bargeld für die Zahlung von Einfuhrabgaben und Verwahrungsgebühren...)
Ich habe auch die Ersatz-Zollinhaltserklärung bekommen, wo im Feld "Bezeichnung des Inhalts" eine Fragezeichen steht. Das heißt, entweder der Postarbeiter im Ausland keinen Beleg am Paket angeklebt hat oder der, der das Paket gesendet hat, im Formular etwas nicht richtig ausgefüllt hat.
Das Paket hat ein meiner Bekannter gesendet und nur einziges, was er jetzt hat, ist ein Kassenzettel von der Post (nicht auf Deutsch). Er hat mir auch gesagt, dass der Postarbeiter in seinem Land alle Dokumente für die Zoll am Paket angeklebt hat, aber er erinnert sich nicht gut daran und deshalb vermute ich, dass die Dokumente drinnen im Paket liegen können.
Wie denken sie, muss ich jetzt die Einfuhrabgaben bezahlen oder kann ich den Zollmitarbeiter bitten, das Paket aufmachen um zu gucken, was drinnen ist? Und wenn alle nötige Dokumente drinnen liegen würden, müsste ich dann nichts bezahlen?
5 Antworten
Ich hatte so eine Mitteilung mal für eine Sendung aus der Schweiz. Bestelluntrlagen, Bestätigung des Auftrages und Zahlungsbeleg, ich denke, es wurde online bstellt, Kopie drucken und mit Ausweis zum Zollamt. Du mu0t das Paket vor den Augen des Zollbeamten öffnen, alles weitere erfährst Du dann.
Dem Zoll ist es egal ob Du schon bezahlt hast. Du bekommst eine Ware und die wollen was drin ist. Ob Du die Ware je bezahlst ist dem Zoll egal
Der Zoll will wissen, was drin ist, daraus ergibt sich die Höhe der evtl. zu zahlenden Zollgebühren.
Danke für den Stern.
Geh' einfach zum Zoll, nimm' die Rechnung und einen Zahlunsnachweis sowie die Benachrichtigungskarte mit.
Wurde die Ware von Privat an Dich verkauft, soll der Absender eine Proforma-Rechnung ausstellen.
Handelt es sich um ein Geschenk, soll er den Wert draufschreiben und "Gift - no commercial value" mit anführen.
Unter einem Wert von 22 EUR (bei Geschenksendungen 45 EUR) zahlst Du gar nichts. Bis 150 EUR Warenwert nur 19% Einfuhrumsatzsteuer, darüber ggf. auch Zölle.
Wenn Du ein Paaket ausserhalb der EU bekommst und der Wert und Inhhalt nicht klar ist mußt Du zum Zoll. Vielleicht sind die Dokumente ja tatsächlich im Paket.
Das Zollamt öffnet nur selten Dein Pakete, Du muß kommen und es selbst öffen. Vielleicht klärt sih ja dann alle
Ja, aber ist es überhaupt erlaubt, das Paket VOR der Bezahlung zu öffnen?
Das Zollamt interessiert der geleistete Kaufpreis wenig. Sie haben notfalls ihre Erfahrungen, den Wert der Sendung betreffend. Da empfiehlt sich die Vorlage der Originalrechnung samt Qutittung und/ oder Kontenauszug (Original)
Du musst halt den Inhalt verzollen.
Ja, aber ist es überhaupt erlaubt, das Paket VOR der Bezahlung zu öffnen?