Muss ich im Einzelhandel unentgeltlich das Geschäft putzen?
Hallo zusammen! Ich arbeite im Einzelhandel mit Ladenlokal und online-Shop. Mein Chef hat sich was neues ausgedacht, um die Putzfrau zu sparen. Wir sollen nun vor der offiziellen Arbeitszeit den Laden und das WC putzen. Davon steht nix im Arbeitsvertrag, bin für Beratung und Verkauf und das Pcken von Bestellungen eingestellt worden.Außerdem sind auch nur 2 von 3 Kolleginnen für diese Arbeiten eingeteilt. Meine Frage ist also, muss ich überhaupt putzen und wenn, kann ich dafür Bezahlung einfordern?. Früher gab es übrigens mal eine Reinigungskraft, aber die wurde schon vor längerer Zeit gekündigt.
1 Antwort
Also wenn du dafür Überstunden machst die dann nacher nicht bezahlt werden - nein. Ansonsten musst du halt machen was der Arbeitgeber von dir verlangt, auch wenn es Putzen ist. Er ist doch dein Chef und du kriegst ja auch einen Stundenlohn dafür.
Nee, krieg eben keinen Stundenlohn. Das Putzen soll ja vor der eigentlichen Arbeitszeit erledigt werden. Ich meine, dass das nicht rechtens ist und mit meiner Stellenbeschreibung im Arbeitsvertrag nun mal gar nichts zu tun hat.