Muss ich Hundesteuer vom Verstorbenen Halter ünernehmen?

4 Antworten

Omas Hundesteuer müssen Sie nur übernehmen, wenn Sie die Oma auch beerbt haben. Wenn das nicht der Fall ist, haften diejenigen für die Steuerschuld Omas, die ihre Erben geworden sind.

Wie kommt es überhaupt dazu, dass Sie den Hund vor ein paar Jahren übernommen und von da an vermutlich die Steuer für ihn gezahlt haben, ohne dass die Steuerbehörde damals gleich auf die Rückstände Omas hingewiesen hätte.. Oder haben Sie den Sachverhalt nicht vollständig dargestellt ? Vielleicht ist die "alte" Hundesteuer Omas schon verjährt; lassen sie das prüfen.

Wenn Oma verschuldet war, sollten Sie die Erbschaft, falls sie ihnen zugefallen ist, ausschlagen. Dann geht Sie auch die "alte" Hundesteuer nichts an. Sie haften dann nur für die eigene Hundesteuer seit Eigenhaltung des Hundes.

Ichbins230876 
Fragesteller
 08.03.2018, 18:47

Meine Oma würde durch Krankheit pflegebedürftig und zog zu ihrer Tochter die sie bis zuletzt pflegte. Das Erbe habe ich ausgeschlagen und meines Wissens nach gibt es niemanden der das Erbe angekommen hat.

Das noch Steuern offen sind war niemanden bekannt bis sich jetzt der GV ankündigte

Da keine Steuerpflicht durch Kauf oder Schenkung zeitlcih abgegrenzt wurde, haben Sie mit der Besteuerungsgrundlage auch die Steuerpflicht übernommen.

ich würde sie an den nachlass deiner verst. oma verweisen btw. an die erben deiner oma, das kann einer deiner elternteile sein. an sonsten, beratngshilfeschein und ab zum anwalt!

Ichbins230876 
Fragesteller
 08.03.2018, 15:22

Bisher hat jeder Angehörige das Erbe ausgeschlagen da sie verschuldet war.

Also heißt es ich muss es zahlen?

Kessie1  08.03.2018, 15:32
@Ichbins230876

Als Laie würde ich sagen: nein! Hast du der Gemeinde gesagt, dass du das Erbe ausgeschlagen hast? Für den Hund hast du seit Übernahme ja bezahlt.

herakles3000  08.03.2018, 15:34
@Ichbins230876

Nein du must nicht zahlen du bist nicht der Erbe der zahlen müste du must nur zahlen ab der ameldung auf dich teile der stadt mit sie soll sich an den erben wenden!

Die Steuer die noch zu Lebzeiten deiner Oma angefallen ist, muss von den Erben übernommen werden.

Wer hat denn geerbt?

Ichbins230876 
Fragesteller
 08.03.2018, 18:50

Niemand