Muss ich Glühbirnen und Rauchmelder-Batterien vor dem Auszug wechseln?

4 Antworten

Würde mich auch interessieren, leider kann ich das nicht beantworten.

Ich würde aber sagen, dass man die Zahlung grundsätzlich verweigern kann, und ich würde vermutlich auch nicht zahlen. 

Großes aber allerdings, wenn es so im Mietvertrag stand. 

Der Vermieter ist dafür zuständig, Rauchmelder zu installieren und aktiv zu halten.

Waren denn Glühbirnen defekt?

Nein, für die laufende Instandhaltung ist der Mieter zuständig. Also Batteriewechsel und Glühlampenwechsel. Fällt unter die Kleinreparaturklausel.

Kein Vermieter muß für ein paar Euro in die Bresche springen.

Aber so, wie beschrieben, geht es eben auch nicht.

@michi57319

Ich kenne es von grösseren Vermietern, dass einmal im Jahr eine Firma vorbeikommt und die Rauchmelder testet.

@michi57319

Das hat doch mit Kleinreparatur nix zu tun. Höchstens Wartung, aber nicht per Auszug.

Wenn es ein Übergabeprotokoll gibt, in dem alles als in Ordnung bezeichnet wird, kann sich dein Vermieter diese Kosten in die Haare schmieren!

Abgesehen davon ist das komplett überzogen, aber wer macht für diese Summe ein Fass auf? Ungerecht bleibt es.

Also: Gibt es ein Protokoll und hast du eine Kopie davon?

Protokoll gibts, da steht nix von fehlenden oder defekten Glühbirnen. Naja sind gesamt doch 140 Euro, 80 für Arbeitszeit und Rest für 6 Glühbirnen und 3 Batterien ...

@IvaBackfee

Prima :-) Dann kannst du diese unberechtigte Forderung mit einem Lächeln ablehnen.

Nein, weise das strikt zurück. Es könnte höchstens in der BK-Abrechnung ein Betrag für Wartung auftauchen, aber nicht in dieser Höhe. Zum Auszug ist die aber nicht fällig.