Muss ich Gewinn aus §19 UStG unter 17500,- bei der Steuer angeben?
Ich bin in einem Angestelltenverhältnis. Neben bei arbeite ich in der Musikbranche und schreibe auch Rechnungen gemäß §19 UStG, also ohne ausgewiesene MwSt. Gerade sitze ich wieder an der Steuer und habe eine Frage.
Meine nebenerwerbliche Tätigkeit ist unter 17500,-. Muss ich denn Gewinn (nach Abzug der Ausgaben) versteuern oder nicht, da unter der Grenze?
Vielen Dank für eure Antworten.
5 Antworten
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung aus dem Umsatszteuergesetz, die Grenze von 17.500 € bezieht sich deshalb auf Umsätze.
Gewinne aus der Tätigkeit unterliegen der Einkommensteuer.
Muss ich Gewinn aus §19 UStG unter 17500,- bei der Steuer angeben?
Bitte melde sofort dein Gewerbe ab bzw. unterlasse weitere selbständige Tätigkeiten. Das Level an Ahnungslosigkeit ist hochgradig gefährlich für dich.
Bei der Umsatzsteuer geht es nicht um Gewinne sondern um Umsätze. Es hat ZERO Einfluss auf die Erklärung der gewerblichen/freiberuflichen Einkünfte (Gewinn) bei der Einkommensteuer
In der Frage steht nur "in der Musikbranche" heißt ja nicht zwingend auch Musiker, daher vorsichtshalber sowohl die 15er als auch die 18er angeschnitten.
das ist ein wenig übertrieben. Aber er sollte auf jeden Fall zu einem Steuerberater gehen.
Ja. Die von Dir genannte Grenze bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer. Mit der Einkommensteuer hat das nichts zu tun. Den Gewinn musst Du in Deiner jährlichen Einkommensteuer angeben.
Ja, musst du versteuern.
Die 17.500 EUR sind eine Grenze für den Umsatz, bis zu deren Höhe du auf den Ausweis der MwSt. verzichten kannst.
Ja, der Gewinn zählt zu deinem Einkommen und muss entsprechend versteuert werden.
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