Muss ich geschenktes/geliehenes Geld zurück zahlen?

16 Antworten

hallo muerph90 -

Eine Schenkung kann in bestimmten Fällen auch zurückgefordert werden. Möglich ist das zum Beispiel, wenn der Gönner verarmt, sich der Beschenkte grob undankbar verhält oder der Zweck der Schenkung entfällt.

Verarmt ein Schenker, so kann er selber - oder an seiner Stelle der Sozialhilfeträger - eine Schenkung zurückfordern. Kann der Schenker zum Beispiel Kosten eines Heimaufenthaltes aus eigenen Mitteln nicht tragen, wird im Zweifel der Sozialhilfeträger den Rückforderungsanspruch geltend machen. Liegt die Schenkung bereits zehn Jahre oder länger zurück, ist die Rückforderung ausgeschlossen.

„Zurückgefordert werden kann eine Schenkung auch, wenn der Beschenkte dem Schenker gegenüber schwere Verfehlungen begeht oder sich ihm gegenüber grob undankbar verhält. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Beschenkte den Schenker körperlich misshandelt oder ihn schwer beleidigt. Eine Rückforderung ist aber ausgeschlossen, wenn der Schenker dem Beschenkten verziehen hat oder wenn seit Kenntnis von der Verfehlung ein Jahr verstrichen oder der Beschenkte zwischenzeitlich verstorben ist.

Zurückgefordert werden kann außerdem nur, was noch vorhanden ist. „Wenn der Beschenkte das Geld schon ausgegeben hat, muss er sich nicht verschulden, um Rückforderungsansprüche begleichen zu können. Im Falle der Verarmung des Schenkers kann die Rückgabe des Geschenkes auch dadurch vermieden werden, dass die Unterhaltslasten für den Schenker übernommen werden.

Wurde das Geld bereits ausgegeben, so ist der Beschenkte nicht mehr bereichert, und der Schenker geht im Zweifel leer aus.

Warum überhaupt hier Tipps geben wie sich das rechtlich verhält?!

Wenn man sich Geld leiht sollte man Rückrad zeigen und das gefälligst zurück zahlen!

Alles andere ist erbärmlich und anstandslos!

Die Möglichkeit überhaupt in Betracht zu ziehen find ich schon arm...

Rückgrat 😂

Weil das gefragt wurde, und dafür gibt es diese Seite. Wer hier hinkommt, will eine Antwort auf seine Frage und keine moralischen Tatsachen.

@fakker8

Wer in der Schule dumme Sachen frägt bekommt auch keine gute Note in der Mitarbeit :)

Darf ja jeder sehen wie er will..... aber muss man jemanden bestärken, wenn man ihm sagt rechtlich kann er das Geld behalten und seinen Kumpel abzocken?

Wer dann noch seine Entscheidungen abhängig auf Grund von Antworten eines Forums/Community/... fällt, in welchem auch viele Kids ohne Verstand wild darauf los schreiben... naja... Gott sei Dank steuert jeder immer noch sein eigenes Boot :)

In allererster Linie kommt es natürlich auf eure Vereinbarung an.

Im Falle einer Schenkung, die ich aber hier auschließen würde, hätte er lt. meiner Einschätzung kein Recht, das dir überlassene Geld zurückzufordern.

Anders sieht es im Falle eines Geldleihens aus, denn in diesem Fall kann dein Freund die, dir überlassene Summe zurückfordern und dementsprechend bist du dann auch verpflichtet, diesen Geldbetrag zurückzubezahlen. Auch wenn es nicht schriftlich festgehalten ist, so gäbe es immer noch einen Kontoauszug, der diese geleistete Geldzuwendung nachweisen würde... Demzufolge hat dein Kumpel, schon ein schriftliches Beweisstück bzw. Hilfsmittel...

So viel von mir dazu...

Ich hoffe geholfen zu haben...

lg, jakkily

Da du gesagt hast, du zahlst ihm das zurück, solltest du auch zu deinem Wort stehen. Denn sei froh, das es da jemandem gibt, der dir hilft. Wenn er nicht alles möchte, ist es seine Sache. Mit den Überweisungen kann er beweisen das er dir Geld überwiesen hat, also ist es nachvollziehbar. Du solltest dringend mal mit ihm reden und das klären. Ansonsten hilft dir ein Anwalt weiter...gutes Gelingen :-)

...übrigens kann man auch geschenktes Geld zurück fordern...gutes Gelingen :-)

wenn nichts schriftliches existiert, gibt es kaum eine Möglichkeit, es von dir ein zu fordern.

also, das ist ja ein toller bekannter. ist wohl grosszügig und voller vertrauen. das würde ich nicht missbrauchen und ihm das geld zurück zahlen. es sei denn, er hat es dir AUSDRÜCKLICH geschenkt. und auch da würde ich es zurückzahlen, und wenn es nur ein teil ist.