muss ich für meinen behinderten Bruder zahlen

5 Antworten

Nein, zahlungspflichtig ist man nur in der geraden Linie. Geschwister aber sind Seitenlinien.

Nein, Geschwister sind nicht Unterhaltspflichtig.

Unterhaltspflicht besteht unter Verwandten nur in gerader Linie, d.h. Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder usw. (§ 1601BGB) Geschwister sind dort nicht genannt.

ja die angehörigen müssen die kosten übernehmen

Geschwister nicht!!!

@Sanja2

danke für die info

@emergenza

Diese Info ist aber so nicht richtig!

@LonoMisa

was jetzt ???

@emergenza

Schau mal was LonoMisa geschrieben hat, das ist richtig. Warum glaubst du das nicht?