muss ich für eine vertretung sorgen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Urlaub steht dir nach Bundesurlaubsgesetz zu. Die Einteilung von Ersatzkräften obliegt deinem Chef.

Das siehst Du völlig richtig. Für die Mitarbeiterplanung bist nicht Du zuständig. Da muss der Chef schon selber sehen, wer die Arbeit während Deines Urlaubs übernimmt.