Muss ich für eine einmalige Benefizveranstaltung Gewerbe anmelden?

4 Antworten

Ihr habt vor, einen Gewinn zu erzielen und diesen dann zu spenden... Das ist schon Gewerbe, denn was ihr mit dem Gewinn macht, ist eure Privatsache.

Der Verein sollte dabei sehr vorsichtig sein, denn er riskiert damit seine Gemeinnützigkeit.

Die Strafe für den ungenehmigten Alkoholausschank kann für den Vereinsvorsitzenden auch sehr teuer werden, denn er ist für die Verfehlungen des Vereins verantwortlich. 

Nein das stimmt so nicht wenn es über den Verein läuft ist es ja eben kein Gewinn.

@wfihsw

Für einen Verein (juristische Person) gelten die gleichen gewerberechtlichen Maßstäbe, wie für eine natürliche Person. Wenn ein Verein außerhalb seiner satzungsgemäßen Bestimmung (für die er als gemeinnützig anerkannt ist) tätig ist und dabei Geschäfte mit Gewinn macht, dann ist das Gewerbe. Ob der Gewinn für die Jugendarbeit oder für Flüchtlinge ist, ist egal. Deshalb brauchen auch Vereine eine Gaststättenerlaubnis für ihre Casinos, auch wenn dort nur Mitglieder rein dürfen.

Wenn dies über einen Verein gemacht wird und alles gespendet wird dann nicht. Was Du natürlich nicht darfst ist z.B. dem Organisator für die Organisation einen Betrag zu geben.

Wir machen das als "Jugendliche" vom Verein, aber nicht übers Verein. Denn da hilft uns nicht der ganze Verein mit. Sinn ist es, ehrenamtlich als Jugendliche engagiert so einen großen Abend zu starten, + - dann alles was über bleibt an ein "Verein" welches nicht unser ist, sondern um Flüchtlinge handelt die auch vertrauenswürdig sind wo wir wissen unsere Mühen und das ganze GELD kommen auch dort an wo es ankommen soll anwesend sein wird. 

@Welat93

Dann macht das doch über den Verein. Ohne ist das gefährlich. Da geht es auch um "Lebensmittelrecht" wenn Ihr Getränke ausschenkt. Habt Ihr an die Feuerwehr/Rotes Kreuz gedacht. Was macht Ihr bei einem Unfall habt Ihr eine Versicherung. Nur ein einfaches Bsp.: es fällt eine Flasche runter jemand rutscht aus da habt ihr ein Problem. Mit einem Verein ist das viel einfacher.

@Welat93

Wir machen das als "Jugendliche" vom Verein, aber nicht übers Verein.

Als Jugendliche seid ihr doch nur im Rahmen des Taschengeldparagrafen geschäftsfähig. Ihr könnt gar keine wirksamen Verträge über die Saalanmietung und das Engagement der Bands schließen.

@Geochelone

Jugendlich sind 17!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

@wfihsw

Schon klar. Aber mit 17 ist man eben nur beschränkt geschäftsfähig.

@Geochelone

Ja OK. Aber ich denke das ist über 110 BGB gedeckt. Zudem wird sich jemand finden der 18 ist.

@wfihsw

1000 Gäste, die essen und trinken wollen. Dazu die Musik.... Das kostet richtig Geld. Das ist niemals durch § 110 BGB gedeckt. Das sind auch so viele Einzelgeschäfte, dass das Ganze zweifellos ein Gewerbe ist, was Jugendliche ohne Zustimmung des Familiengerichts nicht ausüben können.

Handelt es sich bei Eurem Verein um einen eingetragenen Verein (eV)? Dann sehe ich hier weniger Probleme, dies über den Verein abzuwickeln.

Seid Ihr aber kein eingetragener Verein, sehe ich hier ein Problem. Fließen hier Einnahmen in größerem Stil (Eintritt, Sponsoren, Einnahmen durch Werbung von Unternehmen auf der Veranstaltung, Verkauf von Speisen und Getränken), dann könnte das Finanzamt auf Euch aufmerksam werden. Und dann habt Ihr ein Problem.

wenn ihr das ehrenamtlich macht und der rest gespendet wird, braucht ihr wahrscheinlich kein Gewerbe anmelden