muss ich für eine bereits versteuerte Beamtenpension noch Einkommensteuer bezahlen?

4 Antworten

Wenn ich Deine wenig aufschlussreiche Frage zusammen mit einem Blick in meine Glaskugel nehme, ergibt sich als Antwort:

  1. Dir wird von der Pension Lohnsteuer abgezogen. Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, erst recht kein "ordnungsgemäß versteuert", sondern eine Vorauszahlung auf die zu erwartende Steuerschuld.

  2. Wenn Deine Steuerschuld (ergibt sich aus der Gesamtheit Deiner Einkünfte) höher ist als die Vorauszahlungen, musst Du die Differenz nachzahlen.

  3. Es ist also nicht so, wie Du vielleicht gehofft hattest, dass die Pension bereits mit der Lohnsteuer "abgegolten" ist und bei der Berechnung der EkSt unberücksichtigt bliebe. Das gibt es nur bei Pauschalsteuern, wie Kapitalertragsteuer oder der 2%-Steuer auf Minijobs.

Da scheint ein Irrtum vorzuliegen. Wann wurde die Pension solange diese nicht geleistet wurde versteuert ? Die jetzt gezahlte Pension ist klar zu versteuerndes Einkommen, sofern die Grenze der Höhe nach überschritten wird.

Wenn die Pension oder Rente mit Zusatzbezügen (Firmenrente, Einkommen durch Miete usw) 1.500 Euro monatlich übersteigt, musst du sie in der jährlichen Einkommenssteuer angeben. Diese doppelte Versteuerung ärgert sehr viele Rentner und Pensionäre. Aber so ist es leider.

Thalydia  29.02.2012, 10:06

Angeben ja...aber Pension ist keine Rente. Wenn er auf seine elektronische Lohnsteuerbescheinigung guckt findet er die Pension unter Bruttoarbeitslohn und der wird genau wie früher die Bezüge bereits voll versteuert, was eine Zeile darunter nachzulesen ist. Weiteres kommt eigeltich nur bei weiterem Einkommen hinzu, aber wenn man solches erzielt macht man in der Regel auch dafür Steuervorauszahlungen.

Nein, die zahlst du ja schon automatisch da Pensionen voll versteuert sind. Wenn du allerdings noch Zusatzverdienste hast, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung musst du diese natürlich auch versteuern.