muss ich für die Kosten einer Heimpflege meiner Schwester aufkommen?

5 Antworten

Wer ist wem zum Unterhaltverpflichtet?

Gemäß § 1601 BGB sind Verwandte in gerader auf􏰀 und absteigender Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Verwandte in gerader Linie sind Großeltern – Kinder – Enkel etc. Somit sind nicht nur Eltern ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch Kinder gegenüber ihren Eltern – und auch Enkel ihren Großeltern und umgekehrt Großeltern ihren Enkeln. Geschwister sind gegenseitig nicht zum Unter􏰀 halt verpflichtet. Verheiratete und Geschiedene sind grund􏰀 sätzlich ebenfalls gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Nach § 1609 BGB stehen die Eltern jedoch an 6.Stelle. Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ehegatten (auch geschiedenen) geht daher der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Elternvor.httpbeckshop.de/fachbuch/leseprobe/9783648014363_Excerpt_001.pdf

Hallo Lohfelden!

Unterhaltspflichtig sind nur Verwandte der 'geraden Linie'. Das heißt es sind nur Kinder bzw. Enkelkinder für Ihre Eltern bzw. Großeltern unterhaltspflichtig. Geschwister und andere Verwandte sind es laut SGB nicht.

Liebe Grüße

Wenn deine Schwester kein Geld hat du und dein Mann wenn du einen hast wird das geprüft und dann müßt ihr evtl etwas beisteuern

Nein normal nicht! Da das Pflegegeld dafür da ist und ist das zuwenig stocken sie auf !

Soweit ich weiß, sind Geschwister untereinander nicht davon betroffen.