Muss ich für die freie Mitarbeit für eine ausländische Firma Steuern zahlen/ sie irgendwo anmelden
Hallo,
Ich hab eine sehr grundlegende und hoffentlich einfach zu beantwortende Frage.
Nach meinem Studium habe ich bei einer Firma ein Praktium absolviert und arbeite jetzt nach Ende des Praktikums als freier Mitarbeiter (freelancer) weiterhin für diese Firma. Die Firma hat ihren Sitz in China. Die Bezahlung ist ein Stundenlohn.
Da ich mich momentan in so einer Art Übergangsphase befinde (ich bin auf der Suche nach einem 'richtigen' Job, einer Festanstellung) frage ich mich nun, ob ich diese freelance-Arbeit anmelden muss und welche Steuern dafür anfallen??
Weiterhin stellt sich für mich die Frage ob ich mich für diese Übergangsphase als arbeitssuchend melden kann um wenigstens Hilfe bei der Krankenversicherung etc zu bekommmen.
Tausend Dank schon mal für eure Antworten!
Jojo
6 Antworten
Sobald du in Deutschland lebst musst du dein einkommen versteuern, wenn du die Steuerfreigrenze von (diesjahr) rund 7800,- Euro überschritten hattest. Als Freelancer dürftest du auch einige abschreibungen vornehmen, so dass du im Endeffekt kaum Steuern zu zahlen hättest.
Die andere Sache, die zu bedenken ist, snd die Sozialversicherungsbeiträge. In Deutschland muss jeder versichert sein, zumindest eine Krankenkasse haben. Ob du dann als Familienangehöriger Mitversichert werden kannst oder sich "freiwillig" als Freelancer versicherst, das klärst du am besten bei der Krankenkasse. Ich empfehle eine Kasse zu wählen, die viele junge mitglieder auf dem flachen land hat. Da sind die Beitrge stabil.
Ich fürchte, Du bist trotzdem auf dem Holzweg!
Viele Unternehmen überreden ihre Mitarbeiter, als sogenannte Freie oder Selbstständige zu arbeiten und ein Gewerbe anzumelden. Dann spart sich nämlich der Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung und der Arbeitnehmer ist als Scheinselbständiger nicht versichert, haftet jedoch möglicherweise für die nhicht abgeführten Lohnsteuern ujnd Sozialversicherungsbeträge.
Zur Umgehung dieser Scheinselbständigkeiten hat die Solzailversicherung genau festgelegt, wie man einen echten von einem Schein-Selbstständigen unterscheiden kann. Das solltest Du Dir erstmal genau ansehen, damit Du erkennen kannst, von wem die Sozialkassen sich die entgangenen Sozialversicherungsbeiträge holen werden, wenn sie den Arbeitgeber - weil er weit weg ist - nicht greifen können. Am besten mal googeln oder von der Krankenkasse ein Merkblatt besorgen. Die sind auch immer auf dem neuesten Stand.
Das Finanzamt interessiert sich nicht dafür, wo Dein Arbeitgeber seinen Sitz hat. Es interessiert sich nur dann für Deine Einnahmen, wenn Du hier Deinen Wohnsitz hast und oder in Deutschland Deine Einnahmen verdient hast.
Wenn Du zu wenig verdienst, dann hast Du möglicherweise Anspruch auf die Grundförderung nach HartzIV, jedoch erst ab dem Tag, an dem Du den Antrag gestellt hast. Von dem Grundförderungsbetrag wird dann ein Teil Deines Verdienstes abgezogen.
Also gleich am Montag anmelden gehen ! und den Arbeitsvertrag, bzw. die letzte Abrechnung mitnehmen.
Deine Einkünfte sind Einkommen- und Umsatzsteuerpflichtig. Leider schreibst Du nichts über deine Tätigkeit. Dies ist wichtig, ob Du Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb hast, oder aus freiberuflicher Tätigkeit hast.
Du kannst dich arbeitssuchend melden, aber einen Zuschuß zur KV bekommst du nicht, lediglich hilft man dir bei der Suche.
Auf jeden Fall mußt du zunächst ein Gerwerbe anmelden. Alles weitere ergibt sich aus der Art der Tätigkeit und dem Jahresumsatz, ob du z.B. Gewerbesteuern zahlen mußt ( vermutlich nicht ).
Hi. Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Ich hab erst jetzt mit dieser Tätigkeit begonnen und hoffe wie gesagt bald eine Festanstellung zu bekommen, ich hab also keine Ahnung ob/ inwiefern der Steuerfreibetrag für mich relevant ist.... Was meine Tätigkeit betrifft: Es sind Übersetzungsarbeiten. KV zahle ich momentan selbst, eben weil ich nicht so recht weiss ob ich denn nun als arbeitssuchend gelte oder nicht. Danke! :)
In deiner Einkommenssteuererklärung musst du diese Einkünfte melden.
Da hast du recht - wenn er allerdings in diesem Jahr noch einen Job bekommt mit normalem Einkommen, dann sollte er es melden.
@Indy72
Was mache ich da falsch? Ich habe kein Gewerbe, bin kein Rentner, besitze keine Grundstücke und muss dennoch Steuererklärungen abgeben, 14 Stück pro Jahr sogar. Und zahlen muss ich auch.
@EnnoBecker
Du machst alles falsch! Denn Dein Einkommen ist nicht unterhalb der "stuerfreiheitsgrenze". Leider hat uns Indy72, der/die zum Club der absoluten Steuerexperten hier zu gehören scheint, nicht verraten, wo wir diese für uns alle so wichtige Grenze finden können.
Also ein wenig tut mir Indy72 dann ja leid. Ganz sicher hat er/sie Gebiete, auf denen ich ein totaler Versager bin, für sich erschlossen.
Nicht unbedingt. Wenn man kein Gewerbe betreibt, kein Rentner ist, keine Grundstücke besitzt und ein Einkommen unterhalb der stuerfreiheitsgrenze bezieht, ist eine Steuererklärung nicht verpfichtend.