Muss ich fragen meines ehemaligen Arbeitgebers zu Arbeit beantworten

3 Antworten

Nach dem Gesetz sind mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber beendet - ich würde Ihm anbieten, diese gegen Bezahlung zu leisten, ansonsten soll er doch machen was er will - allein der Kontakt beinhaltet bereits eine Vergütungspflicht, da diese ja von Deinem ehemaligen Chef ausgegangen ist und Fragen zur Arbeit ist Arbeitszeit und muss vergütet werden - siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/612.html darin sind Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis aufgelistet. Alles Gute!

Nach dem Gesetz sind mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber beendet 

Falsch. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und so lange können auch noch Ansprüche aus einem ehemaligen Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden.

allein der Kontakt beinhaltet bereits eine Vergütungspflicht

LOL. worauf soll sich denn bitte ein solcher Anspruch begründen?

Wenn Du Ansprüche zur Auskunft innerhalb von drei Jahren geltend machen willst, dann ist dies auch Arbeitszeit und diese muss vergütet werden - dann habe ich eben kurzfristig einen zweiten Job, aber unbezahlt muss ich gar nichts - jede Aussage zur Arbeit betrifft eine Leistung und diese muss vergütet werden!

@Lucky13

Erzähl doch nicht so einen Unsinn! Nenn mir mal die Gesetzesgrundlage oder ein Urteil zu deiner abenteuerlichen Behauptung.

Auskünfte zu meiner Arbeit sind keine Arbeitsleistung, die zu einer Vergütungspflicht führen. Das sind Nebenpflichten aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis, auf deren Erfüllung uU auch nach Beendigung des Vertrages ein Rechtsanspruch bestehen kann.

@Lucky13

Jede Minute welche ich mit Leistungen zu einem Arbeitsverhältnis verbringe ist Arbeitszeit - ich bin auch Unternehmer, ich verkaufe mein Können und Wissen zu fest vereinbarten Bedingungen - siehe Arbeitsvertrag - und auch Auskünfte zu meiner Arbeit ist Arbeitsleistung, wenn ich mein Arbeitsverhältnis beendet habe muss ich sogar aufpassen, dass ich mit meinem neuen Arbeitgeber keine Schwierigkeiten bekomme wegen der Konkurrenztätigkeit!

@ralosaviv

dann hätte der ehemalige Arbeitgeber diese Daten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses abfragen müssen, dannach sind dies extra Arbeitszeit, Es kann nicht sein, dass man als Arbeitnehmer sich in seiner Freizeit mit betrieblichen Belangen beschäftigt!

@Lucky13

Die Diskussion ist sinnlos. Du verstehst es nicht! Aber das fällt auch schon an vielen anderen Antworten zum Thema Arbeitsrecht auf, dass du dir den Expertentitel hier völlig zu Unrecht selbst umhängst. Gute Geschäfte, Herr/Frau Unternehmer/in.

@Lucky13
Jede Minute welche ich mit Leistungen zu einem Arbeitsverhältnis verbringe ist Arbeitszeit 

Es ist auch eine Leistung zu einem Arbeitsverhältnis, dass der ArbN von zu Hause aus dort hin fährt, um überhaupt seine Arbeitsleistung erbringen zu können. Trotzdem ist es keine Arbeitszeit.

@Lucky13

na nicht nur Freizeit - er arbeitet da ja gar nicht mehr! Irgendwo ist auch mal ein Punkt.

Er hat diese Arbeiten im Rahmen seiner Tätigkeit geleistet und ist dafür bezahlt worden. Das "geistige Eigentum" dieser Tätigkeit liegt also bei der Firma. Diese Zugangsdaten ätte er bereits VOR DEM AUSSCHEIDEN heraus geben müssen.

Hier könnte durchaus sogar eine strafbare Pflichtverletzung vorliegen.

@DerHans

(...)
Diese Zugangsdaten ätte er bereits VOR DEM AUSSCHEIDEN heraus geben müssen.(...)

dann soll man ihn doch innerhalb des AV fragen, was man wissen möchte. wenn ich passwörter etc. dort angebe und sich jemand diese notiert und dann verbummelt, kann es nicht mehr mein Problem sein, diese immer wieder per Handyanruf angeben zu müssen. Eventuell habe ich sie selbst schon vergessen.

Wer Programme erstellt muss natürlich jemanden in diese einweisen - für Urlaub, Krankheit und Ausscheiden aus der Firma. Nur wenn der Arbeitgeber das auf mehrmaliges nachfragen und hinweisen versäumt, ist es SEIN Problem!

Er hat diese Arbeiten im Rahmen seiner Tätigkeit geleistet und ist dafür bezahlt worden. Das "geistige Eigentum" dieser Tätigkeit liegt also bei der Firma. Diese Zugangsdaten ätte er bereits VOR DEM AUSSCHEIDEN heraus geben müssen.

Hier könnte durchaus sogar eine strafbare Pflichtverletzung vorliegen.

Selbstverständlich musst du deine Zugangsdaten herausgeben. Was die Fragen des ArbG angeht, wäre ich vorsichtig. Lass dir sein Anliegen schriftlich vorlegen und besprich es mit einem Anwalt.

Wenn du in deiner Arbeitszeit Programme entwickelt hast, bist du dafür ja bezahlt worden. Selbstverständlich musst du deinem damaligen Arbeitgeber Zugriff zu diesen Dateien gewähren. Du selbst darfst darauf nicht mehr zurück greifen.

Auch wenn du dir eine Hintertür offen gelassen hättest, dürftest du diese nicht mehr verwenden, das wäre illegaler Datenmissbrauch und könnte dich teuer zu stehen kommen.

ja während des Arbeitsverhältnisses muss man AUskünfte geben. Aber nicht mehr darüber hinaus. Dazu bin ich nicht verpflichtet, ohne die entsprechende Bezahlung. Und ob ich das kann oder will ist eine andere Sache.

König Arbeitgeber, weiß, wann das AV endet und kann gefälligst seinen Fragenkatalog bis zum Stichtag abarbeiten.