Muss ich Feuerwehreinsatz vom 1.3. 2013 bezahlen wenn heute erst die Rechnung kommt oder ist es schon verjährt?
3 Antworten
verjährt ist es nicht. wenn die verjährung drei jahre beträgt auch nicht. sie begann erst am 31.12.2013. damit verjährt es erst am 31.12.2016
3 jahre später finde ich unverschämt - würde ich nicht bezahlen -was hast du denn gemacht damit die fw ausrücken musste ?
wie kein Verursacher?
Zahlungspflichtig ist der Fahrzeughalter ...
wieso unverschämt?
die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ...
und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch enstanden ist ...
somit wäre die Rechnung mit Ablauf des 31.12.2016 verjährt ...
und Gemeinde und nicht bezahlen ...
geile Idee ...
die Gemeinde braucht keinen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung handelt .... somit darf die Gemeinde die Angelegenheit direkt an den Gerichtsvollzieher geben ...
Brandeinsätze werden meistens von der Gemeinde übernommen.
aber nicht Fahrzeugbrände ...........
Nein, ich denke schon.
Fahrzeugbrand.Es wurde kein Verursacher festgestellt.Die Rechnung beruht sich auf Vermutungen