MUSS ich Fehlzeiten im Betrieb nachholen?

2 Antworten

der arbeitgeber darf nicht in belange der schule eingreifen. fehlzeiten, die dort entstehen, können im betrieb nicht ´nachgeholt´ werden, da es sich hier um völlig andere inhalte handelt. kläre mit der schule, wie die unentschuldigten fehlzeiten kompensiert werden können, z.b. durch hausarbeiten, nachschreiben von arbeiten usw.

u.a. hier kannst du auch nachschauen: http://www.azubi-azubine.de/  hier heißt es z.b. zum thema berufsschule/ krankmeldung:  "Kannst du wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen, muss du dich bei deiner Lehrstelle krank melden, siehe Krankmeldung. "

schau auch noch mal in deinem ausbildungsvertrag nach, was hier zum thema krankmeldung/ berufsschule steht; hier können andere verabredungen getroffen worden sein.

ich habe mich während meiner ausbildung immer nur im betrieb krankgemeldet; mit der schule hatte ich nichts zu tun. der betrieb hat das dann automatisch weitergeleitet, damit waren die zeiten entschuldigt. aber das kann bei dir anders geregelt sein. ausbildung ist ja immer noch ländersache. wenn du ganz sicher gehen willst: ruf morgen bei deiner zuständigen kammer an und frag, ob du dich a) selbst bei der schule abmelden musst und b) dass dein AG deine fehlzeiten für den eigenen betrieb nutzen will.

um welchen zeitraum geht es eigentlich?

Wenn Du von einem Arzt krankgeschrieben warst, nicht!