Muss ich etwas unterschreiben was ich nicht will?

7 Antworten

Hallo,

es reicht ein Zweizeiler von dir, das du derzeit kein Interesse hast eine betriebliche Altersvorsorge abzuschliessen.

Wenn der Berater der Firma gute Arbeit leistet, enthaftet er den Arbeitgeber durch eine Versorgungsordnung. Jedem Mitarbeiter wird einmal in der Gehaltsabrechnung mitgeteilt, das er jederzeit im Personalbüro Einsicht nehmen kann oder bei grösseren Betrieben das Intranet. Auch ein Flyer einmal im Jahr in der Gehaltsabrechnung zur Erinnerung reicht aus, damit hat er die von Kevin genannte Fürsorgepflicht erfüllt, die auch nicht mehr erfordert, da bereits höchstrichterlich abgeklärt.

Daten musst du keine rausgeben, es gibt Vermittler die da zuviel abfordern und damit auch etwas Druck erzeugen. Ich sehe das entspannter und gehe den o.g. Weg und einfacher Erklärungen.

Beste Grüße

Dickie59

Der Arbeitgeber hat u.a. Fürsorge- und Informationspflichten bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge. Er möchte damit Rechtssicherheit schaffen, damit du nicht in x Jahren ankommen und ihn verklagen kannst.

Dann kann er dokumentieren, dass er seinen Pflichten eine bAV anzubieten und die Arbeitnehmer zu informieren nachegkommen ist.

Kann sein, dass du deine Ablehnung schriftlich darlegen musst.

Aber warum lehnst du das eigentlich ab?
Eine betriebliche Rente ist meist das beste was es gibt!

wenn man denn bis zur rente in der firma bleibt. und das später nicht versteuert werden muss. und man so viel rente hat das man keine sozialleistungen dazu bekommt. und kaum arbeitslos war. und.... und .... und.

ansonsten braucht man es nicht gerade

@martinzuhause

Wenn du später dadurch 600€ mehr hast, würde ich das schon als lohnend empfinden.

@martinzuhause

Uiii Du liegst sowas von falsch, aber das ist Deine Entscheidung !

@Lumpazi77

Wo genau liege ich falsch?
Ich kenne Fälle, wo Angestellte jahrelang bei kirchlichen Trägern gearbeitet haben, in die KZVK eingezahlt haben und derzeit bei 600€ liegen und noch lange nicht in Rente sind.

@martinzuhause

wenn man denn bis zur rente in der firma bleibt

Eine bAV ist portierbar. Ein neuer Arbeitgeber ist verpflichtet den Wert des Vertrages zu übernehmen, oft kann man auch den bestehenden Vertrag an sich übertragen.

und das später nicht versteuert werden muss.

Es gibt KEINE steuerfreien Geldanlagen, wenn man nach dem 31.12.2004 angefangen hat. Ferner ist die Argumentation hier auch nicht hilfreich.

Die Leistungen aus der bAV sind zu 100% steuerpflichtig, dafür sind die Beiträge zu 100% steuerlich abzugsfähig und da die meisten Menschen im Alter eine weit geringere Besteuerungsgrundlage haben, rechnet sich ein Vertrag mit nachgelagerter Besteuerung aus dem steuerlichen Gesichtspunkt zumeist.

Ob die bAV für den Fragesteller sinnvoll ist hängt von vielen anderen Faktoren ab.

  • Einzel- oder Gruppenvertrag
  • Fondsgebunden oder klasssich
  • Anbieter
  • Laufzeit
  • Beitrag
  • Mit Arbeitgeberbeteiligung oder ohne
  • Wenn mit Beteiligung, wie sehen die Fristen zur Unverfallbarkeit aus...
  • familiäre Situation
  • Ziele

Vorsicht! Solange der Arbeitgeber deine Beiträge einbezahlt ja. Zahlst du aber selber die Beiträge ein, oder liegst mit deinem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze --> Achtung! Dann erwirtschaftest du auf die Beträge 1. keine Rentenansprüche, 2. zahlst 20% Pauschalsteuer und nach Kapitalauszahlung 3. z.Z. ca. 18,5% Krankenkassenbeiträge (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil)! Zahlst du aus dem "Netto", musst du aus dem deinen bereits sozialverbeitragten Abgaben abermals diese Sozialbeiträge leisten (Doppelverbeitragung).

Nur die Rentenkasse und dein Arbeitgeber generieren also Vorteile, wenn du selber die Beiträge leistest!

deinen namen, vornamen und geburtsdatum haben sie ja sicher. deine personalnummer auch. mehr brauchen sie nicht.

da schreibst du einfach quer über das blatt. "wird nicht gewünscht" und unterschreibst das auf der seite wo du das reingeschrieben hast

wenn du nicht willst dann unterschreibe es einfach nicht.

du musst nämlich gar nichts tun.

falsch ....

der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten ....

somit ist ein Verzicht von Seiten des Arbeitnehmers durch dessen Unterschrift zu protokolieren .....

es gab mehrerer Prozesse, wo die Ablehnung nicht dokumentiert wurde und später, bei Ausscheiden aus der Firma, der Arbeitgeber verklagt wurde .....

@wurzlsepp668

und der Arbeitgeber durfte aus eiegener Tasche dem Arbeitnehmer die Betriebsrente zahlen. Das sind schnell hohe 6-stellige Summen bei langer Betriebszugehörigkeit.