muss ich einen schornsteinfeger alles durchsuchen lassen?

17 Antworten

Ich verzichte darauf, die Grundsatzfrage zu diskutieren, ob Bestimmungen des Schornsteinfeger-(Un)-Rechts überhaupt verfassungsgemäß sind. Wen es interessiert, meine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde kann man herunterladen: http://www.sfr-reform.de/sfDVerfBeschwKpl.pdf

Aber auch, wenn man das aktuelle Recht als bindend ansieht, darf ein Schornsteinfeger nichts DURCHSUCHEN !!!

Er darf maximal KONTROLLIEREN (die Abgaswege) oder BESICHTIGEN (Feuerstättenschau). So braucht ihm niemand Zugang zu Räumen zu gewähren, die rein baulich überhaupt nicht an einen Schornstein angrenzen. Der Schornsteinfeger ist auch nicht für die Heizungsanlage insgesamt zuständig, sondern nur für die Luftzufuhr und den Abgasweg. Heizkörper oder z.B. ELEKTRISCHE Heizgeräte fallen NICHT in seinen Zuständigkeitsbereich.

Ungeachtet dessen bleibt der Wohnungsinhaber immer Herr des Geschehens. Nur auf Grund eines "VOLLZIEHBAREN VERWALTUNGSAKTS" oder eines "URTEILS / GERICHTSBESCHLUSSES" kann ein Dritter auch gegen den Willen des Wohnungsinhabers die Räume betreten. Wenn der Feger also unzulässig schnüffeln will, zum Verlassen der Wohnung auffordern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, begeht er Hausfriedensbruch! Nach wiederholter Aufforderung kann man entweder ANGEMESSENEN "unmittelbaren Zwang" anwenden oder die POLIZEI RUFEN und Strafanzeige erstatten.

Wenn er glaubt dennoch in Räume gehen zu wollen, zu denen ihm der Zutritt verweigert wurde, muss er sich an die zuständige VERWALTUNGSBEHÖRDE wenden, die zunächst eine Anhörung durchführt und dann ggf. einen Verwaltungsakt / Duldungsbescheid erläßt. Hierbei sind dann natürlich ALLE Rechtsmittel (Widerspruch, Klage) möglich.

Also NICHT EINSCHÜCHTERN LASSEN !!!

P.S. Nach dem NEUEN Schornsteinfeger-Handwerksgesetz von 2008 darf für Reinigungs- und Kontrollarbeiten auch ein alternativer Schornsteinfeger (bis 2013 jedoch nur aus dem EU-Ausland) beauftragt werden. Es gibt Vermittler, die die entsprechenden Kontakte herstellen.

die sache ist nur: es gibt im haus nur eine gasheizung und die ist im keller... er meint aber er hat das recht den schornstein abzugehen um zu gucken ob wir andere öfen iwo eingebaut haben...

Bei der Feuerstättenschau wird der Schornstein im Ganzen also auch von Aussen überprüft. Er achtet zB. auf den baulichen Zustand, Risse, Versottung, nachträglich erstellte oder alte Feuerstättenanschlüsse, Schornsteinkopf/ Mündung,.... passieren die dollsten Dinge.

Ja, grundsätzlich, sofern berechtigter Verdacht vorliegt, darf der nach möglichen illegalen Feuerstellen suchen.

Soweit ich weiß, musst Du dem Schornsteinfeger die Möglichkeit geben, jeden Raum zu betreten um sicherzustellen, dass die Heizung ordnungsgemäß installiert ist etc.
Ich denke, Du kannst ihn bitten, an einem anderen Tag wiederzukommen.
Wenn Du ihm das überhaupt nicht erlaubst, kann er wohl nicht darauf bestehen, wird aber - natürlich - Deine Heizungsanlage stilllegen lassen (oder eine ähnliche Aktion).

Obwohl ich mich seit Jahren intensiv mit dem Schornsteinfeger-SONDER-Recht befasse, ist mir kein einziger Fall bekannt, in dem eine Anlage stillgelegt wurde. Die Feger setzen vielmehr alles daran, ihre "wichtige" Tätigkeit notfalls mit Verwaltungsunterstützung und unter Polizeischutz durchzuführen. Ob Kontrollen für die "Öffentliche Sicherheit" überhaupt notwendig sind, darf nicht hinterfragt werden. Das System der Sonder-Privilegien und der staatlich garantierten Einnahmen wäre zu schnell in Gefahr. Leider gelten sonst übliche Rechtsregeln nicht, wenn die Politik überholte SONDER-Rechte auch gegen Reform-Verlangen der EU bewahren will.

@twmueller

Da beuge ich mich natürlich dem Wissen eines Fachmanns. Meine Einlassung hatte ich absichtlich auch ein wenig überzogen gestaltet.
Ich denke wir sollten den Schornsteinfegern, die eine wichtigen Job machen, ihr Leben nicht unnötig schwer machen.
Danke für Deine ausführliche Info.

@twmueller

Schornsteinfeger legen nichts still

Also das klingt mir nun aber etwas sehr seltsam. Mal zu den Fakten:

Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister ist verpflichtet eine Feuerstättenschau durchzuführen. Zur Zeit noch alle 5 Jahre, ab 2013 zweimal innerhalb von 7 Jahren. Dies muß er persönlich machen, diese Aufgabe ist nicht übertragbar. Auch nicht auf seinen Gesellen. Diese Feuerstättenschau beinhaltet die komplette Feuerungsanlage. Also nicht nur die Feuerstätte sondern auch den Schornstein.

Der Betreiber einer Feuerstätte ist verpflichtet ihm zu diesem Zweck den Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten zu ermöglichen. Aber auch wirklich nur zu diesem Zweck.

Der BSM muß sich hierzu mindestens 5 Tage vorher anmelden.

Bei dieser Feuerstättenschau ist es seine Aufgabe die Feuerungsanlage auf Feuersicherheit hin zu überprüfen. Es ist aber nicht seine Aufgabe da Haus etwa nach irgendwelchen illegal errichteten Feuerstätten zu durchsuchen. Er ist kein Polizist. Alle was nicht zur Feuerungsanlage gehört hat ihn nicht zu interessieren. Zu einem Raum durch den kein Schornstein läuft oder in dem keine Feuerstätte steht muß man ihn natürlich auch keinen Zugang gewähren. Der BSM darf also nicht etwa irgendwelche Räume mal so auf Verdacht betreten. Das ginge absolut zu weit.