Muss ich einen Kirchenaustritt meiner Firma mitteilen?

7 Antworten

Grundsätzlich:

Wenn ein AG bereits am ELSTAM-Verfahren (elektronische Übermittlung der Besteuerung) teilnimmt (spätestens ab dem 01.01.2014 muß er das auf jeden Fall) brauchst Du nichts weiter zu unternehmen; das FA spielt monatlich Änderungen der Steuermerkmal in das System einein.

Aber wenn dort "vd" steht bist Du in keiner Kirche, die Steuern erheben kann; das würde auf Deiner Lohnsteuerkarte 2010 stehen bzw. auf der Bescheinigung Deiner Lohnsteuerabzugsmerkmale - eins von beiden mußt Du vor Beginn der Ausbildung abgegeben haben - daher weiß jeder AG, ob der Mitarbeiter Mitglied einer Kirche ist - daher braucht er Dich auch nicht fragen..

Da Du nicht Mitglied einer solchen Kirche bist, kannst Du auch nicht austreten - es sei denn es ist eine Glaubensgemeinschaft, die nicht den Status einer öffentlich-rechlichen Körperschaft hat - aber dann wird bei Dir auch keine Kirchensteuer einbehalten...

Hallo, nein du musst es deinem Arbeitgeber nicht mitteilen, dass wird automatisch vom Finanzamt an das Unternehmen weitergegeben. Arbeite im Steuerbüro und mache auch Löhne, daher kann ich dir sagen, dass das Finanzamt sobald sich irgendwelche Daten ändern z.B. auch Steuerklasse das automatisch mitgeteilt wird und auch automatisch geändert wird.

6.2. Melderechtliche und standesamtliche Änderungen Anschriftenänderungen und standesamtliche Veränderungen wie zum Beispiel Kirchenein- oder Kirchenaustritt Eheschließung und Geburt, Adoption oder Tod werden nach wie vor von den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden verwaltet. Quelle:www.elster.de › Arbeitnehmer‎inden verwaltet. LG gadus

Hast Du bei Beginn Deiner Ausbildung keine Lohnsteuerkarte bzw. Ersatzbescheinigung des Finanzamtes vorlegen müssen?

Wenn Du Deinen Kirchenaustritt beim Amtsgericht erklärst geht auch eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt. Mittlerweile werden alle steuerrelevanten Daten zwischen Finanzamt und Arbeitgeber mit dem sog. ELSTAM-Verfahren elektronisch ausgetauscht. Dein Arbeitgeber wird also auf jeden Fall benachrichtigt, dass Du aus der Kirche ausgetreten b ist, er merkt es also, dass Du in der Kirche warst und wird Deine Daten rückwirkend ändern damit er bei einer Lohnsteuerprüfung nicht nachzahlen muß. Wenn Du in der Ausbildung schon soviel verdient hast, dass Du Kirchsteuerpflichtig warst, wirst Du nachzahlen müssen (wird vom Lohn abgezogen).

Verhindern, dass er es erfährt kannst Du es nicht.

Nein ich musste nicht´s dergleichen vorlegen...

Weißt du wo die Obergrenze bei der Vergütung liegt, bevor man Kirchensteuer (nach)zahlen muss? Denn ich habe im ersten Lehrjahr 860€ im zweiten 910€ und jetzt im dritten 980€ verdient.

@Thridtune

Hier kannst Du rechnen: http://www.lohn1.de/lobn.htm

Kann man so generell nicht sagen weil die Kirchensteuer Ländersache ist und daher unterschiedlich. Was ich sagen kann, dass Du bei damals 8004 EUR zu versteuernden Einkommen steuerpflichtig geworden bist. Schau auf Deine alten Abrechnungen. Wenn du Lohnsteuer bezahlt hast bist du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch Kirchensteuerpflichtig gewesen.

Wenn Du keine Konfession angegeben hast, musst Du auch nicht mitteilen, dass Du ausgetreten bist. Du musst einfach mal auf Deinen ersten Lohnzettel nach der Ausbildung sehen, ob da was abgezogen wird.

Kann nämlich sein, weil Du nichts angegeben hast, dass sie dann einfach was abziehen. War nämlich bei meiner Tochter so. Sie hatte nichts angegeben und so wurde sie einfach in die evangelische Kirche gesteckt. Hat es aber dann aufgeklärt.