Muss ich einen Handwerker in die Wohnung lassen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Du mußt nach 20 Uhr keinen Handwerker mehr in die Wohnung lassen. 2. Der Handwerker muss sich mindestens 1 Tag vorher bei dir anmelden. 3.Du kannst von ihm einen schriftlichen Auftrag oder einen Arbeitsschein oder sonstiges verlangen, worauf ersichtlich ist, für welche Firma er arbeitet.(Schließlich kannst du ja nicht jeden Wildfremden in deine Wohnung lassen- es könnte ja genauso ein Trickbetrüger sein!) Sonst würde ich ihn nicht in die Wohnung lassen, ebenso wie ich keinen Handwerker mit einer Alkoholfahne in die Wohnung lassen würde. Meine Monteure haben wärend der Arbeitszeit( und dazu gehören auch die Pausen)striktes Alkoholverbot und genauso würde ich mir das auch als Kunde verbitten.

Du triffst den Nagel auf den Kopf, deshalb mein DH!

Korrekte Aussage. Dem ist nichts weiter zu zufügen.

Reinlassen müssen Sie den Handwerker, wenn er denn so einer ist , nur dann, wenn Gefahr in Verzug ist. Sollten aus Ihrem Handeln allerdings weitere Schäden entstehen, wird die Luft schon dünn. Verweigern Sie dem VM die Möglichkeit einen oder mehrere Mängel abzustellen, können evtl. andere Ansprüche entfallen. Die Uhrzeit finde ich, im Zeitalter serviceorientierten Dienstleistungen jetzt nicht ganz so ungewöhnlich. Viele Mieter nehmen dieses auch gerne in Anspruch, da es einige nicht schaffen, während der normalen Dienstzeit einen Termin zustande zu bekommen. Wenn Ihnen allerdings unwohl dabei ist, teilen Sie dies (auch die Fahne) dem VM, am Besten schriftl. mit. Ob dieser Mensch nun schwarz arbeitet, lässt sich ohne Angaben nicht feststellen. Aber auch der VM sollte daran interessiert sein, denn auch er als Auftraggeber haftet. MfG

Nachdem Du nicht derjenige bist, der ihn beauftragt (und bezahlt) hat, geht Dich das zunächst nichts an. Und ja - sofern der Handwerker vorangemeldet kommt, musst Du ihn in die Wohnung lassen. Kommt er hingegen ohne vorige Anmeldung bzw. zu inakzeptablen Zeiten, dann nicht.

Aber sicher nicht nach 20.00 Uhr und besoffen

@DerHans

...deswegen schrieb ich ja auch "vorangemeldet" und "(nicht) zu inakzeptablen Zeiten". Wobei Termine nach 20:00 Uhr teilweise von den Mietern gefordert werden, weil sie sonst nicht zuhause wären und extra Urlaub nehmen müssten. Was die Intoxikation anbelangt - da wäre ich vorsichtig. Als alleiniger Ablehnungsgrund genügt das m.E. ohne Beweise nicht - und der VM könnte die Mehrkosten daraufhin dem Mieter in Rechnung stellen.

@FordPrefect

Ich muss dazu sagen das ich ein Baby habe und meine Tochter kommt Um 20 Uhr ins Bett! Und der will hier dann um die Zeit die Dusche aus einander reissen und die Fließen abschlagen.....ich habe nichts dagegen einen Handwerker in die Wohnung zu lassen aber nicht um die Zeit und nicht alkoholisiert. Darum ging es mir...ob ich verpflichtet bin unter diesen Umständen einen Handwerker in die Wohnung zu lassen! Danke für die Anworten

@DerHans

>fahne< ist "besoffen" ?? ha ha,da fallen die fliesen ja schon von alleine ab

@VanEden

In diesem Fall ist die Lage eindeutig, und Du kannst dem VM freundlich aber bestimmt Terminvorschläge unterbreiten. Dann musst Du die aber auch selber einhalten und für Anwesenheit Sorge tragen!

Du hast einen Mangel in der Wohnung, welcher behoben werden soll, UND WILLST DEN HANDWERKEWR NICHT REINLASSEN??? Verstehe ich nicht. Wenn du Bedenken hast, teile deiner Vermieterin das mit. Aber stelle keine Forderungen und dich selbst dann quer. Das passt nicht. Und manchmal können Handwerker auch erst spät, es kommt immer auf die Dringlichkeit der Auftragstellung an.

frag ihn doch mal für welche firma er arbeitet. teile dem vermieter mit, dass du abends keine arbeiten zulässt. schlage ihm zeiten vor. alkoholisierte arbeiter musst du auch nicht akzeptieren.