Muss ich einen Einbaukühlschrank kaufen, obwohl ein gleichwertiges Standgerät vorhanden ist?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst die Wohnung so zurück geben, wie Du sie bekommen hat, also mit einem funktionierenden Einbau-Kühl-Gefriergerät. Den Platzverlust durch ein frei herum stehendes Gerät müssen sie nicht hinnehmen und auch nicht den Umbau es Schranks, wenn sie nicht wollen.

Wenn Du das Gerät kaputt gemacht hast, bist Du zum Schadensersatz verpflichtet, was bedeutet, der Geschädigte muss weitest gehend so gestellt werden, als wenn der Schaden gar nicht passiert wäre.

Allerdings musst Du kein neues Gerät kaufen, wenn das kaputte vielleicht schon 5 Jahre alt war. Einen Abschlag müssen Deine Vermieter schon hin nehmen. Deshalb mein Vorschlag:

Verkaufe das frei stehende Gerät möglichst gut und nimm den Erlös dafür, um den Schaden zu erstatten, der Deinen Vermietern entstanden ist.

Dass Du selbst ein Gerät kaufst, halte ich nicht für gut, denn da kommt dann sicher wieder, dass das vorherige doch viel besser war usw. Sie kaufen am besten selbst ein neues Gerät. Um den Schadensersatz bei Dir geltend zu machen, legen sie Dir die Rechnung des alten Geräts vor, aus dem das Anschaffungsdatum hervor geht. Rechne mal großzügig mit einem Wertverlust von 10 % pro Jahr. War das Gerät zum Zeitpunkt des Schadenseintritts also 5 Jahre alt, zahlst Du 50 % der ursprünglichen Anschaffungsrechnung.

Zudem solltest Du Deine Privathaftpflichtversicherung fragen, ob sie für Schäden an Mietsachen eintritt, auch wenn das Schadensereignis schon eine Weile her ist. Vielleicht hast Du Glück und Du kommst ohne finanziellen Verlust aus der Sache raus.

Vielen dank für die schnelle und vor allem sachliche Antwort. Werde nun schauen, wie ich das am Besten mache.

@ribbi007

Danke für die Auszeichnung.

Gab es für den damaligen Ersatz eine schriftliche Vereinbarung?

Natürlich nicht. Damals war alles egal; nach meiner Trennung von ihrem Sohn, natürlich nicht mehr. Kurz vor der Trennung meinten Sie noch, dass sie sich darum kümmern. Was solls.. ;)

Jetzt habe ich die Wohnung gekündigt, und auf einmal verlangen meine
Vermieter, mittlerweile nun auch Ex-Schwiegereltern, dass die Küche wie
vorher aussehen soll, sprich ich soll eine Einbau-Kühl-Gefrierkombi
kaufen.




Zurecht. Die Mietsache ist in dem empfangenen Zustand ordnungsgemäß zurückzugeben.

Meint, das beschädigte Elektrogerät ist durch ein nach Art, Marke und Ausstattung gleichwertiges zum Zeitwert zu  ersetzen :-O

G imager761





Du musst leider diese Anschaffung machen denn ein Vermieter kann den Urzustand verlangen.

Allerdings musst Du nur den Zeitwert bezahlen.

Ja, das Recht haben sie...wie du dir während der Mietdauer ausgeholfen hast, kann denen egal sein, beim Auszug hast du den Zustand aber wieder her zu stellen...