Muss ich eine Strafe wegen zu später Ummeldung zahlen?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Trotzdem möchte ich es gerne erklären.
Ich bin am 01.10.18 in meine neue Wohnung gezogen. Gute Freunde von mir sind die Vermieter. Es ist lange her, dass ich das letzte mal umgezogen bin. Das letzte mal war 2012. Deswegen war mir die Geschichte mit der Wohnungsgeberbestätigung sehr neu. Meinen Vermietern auch. Aber ich habe jetzt alle Unterlagen zusammen, dass ist nicht das Problem.
Aber ich war der festen Überzeugung, dass ich drei Wochen Zeit hätte zum Ummelden und nicht zwei. Nur sind es leider zwei Wochen.
Morgen melde ich mich um und bin damit drei Tage drüber. Wie hoch könnte das Bußgeld ausfallen?
3 Antworten
In dem Fall hast Du ja alles selbst in der Hand. Abgesehen davon, dass die Überschreitung der Frist ja nun nicht üppig ist, wirst Du bei einem derart geringen Versäumnis nicht mit einem Bußgeld rechnen müssen. Vielleicht mit einem Räuspern oder einem strengen Blick.
Bei einem so guten Verhältnis zu Deinen Vermietern ist zudem die Möglichkeit gegeben das Einzugsdatum dem tatsächlichen Einzugstag anzupassen. Wenn Du verstehst was ich meine ;-)
Nehmen wir einmal an, Du mietest die Wohnung ab dem 01.10. und hast Dich Mitte November, also sechs Wochen später immer noch nicht umgemeldet, dann würde das einer deutlichen Fristüberschreitung entsprechen.
Doch nieman kann Dich zwingen an dem Tag einzuziehen, an dem der Mietzeitpunkt beginnt. Es können ja Renovierungsarbeiten erfolgen oder eine Urlaubsreise... oder, oder...
Entscheidend ist also das tatsächliche Einzugsdatum, nicht der Anmietzeitpunkt. Der Einzugstag sollte mit dem angegebenen Datum auf der Vermieterbescheinigung übereinstimmen. Hier gibt es mehr zum Thema: https://www.ummelden.de/fristen/
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass da überhaupt ein Bußgeld erhoben wird.
Ich habe mich schon sehr viel später umgemeldet und da kam nie irgendetwas.
Da wird nicht viel passieren.