Muss ich eine Rechnung begleichen ob wohl ich es nicht in Auftrag gegeben habe?

8 Antworten

Wenn dein Freund sagt das er die Sache regelt und du dir keine Sorgen machen musst, dann Garantiert er dir das er entweder die Reparatur so günstig wie möglich durch führt, oder aber wenn die Reparatur hohe Kosten verursacht er dir dann bescheid gibt.

In diesem Fall hat er über deinem Kopf hin weg gehandelt und muss die Kosten tragen, aber gerechtigkeitshalber solltest du im einen Teil deines Ermessens erstatten, denn du hättest so oder so handeln müssen und hätte immer Kosten verursacht die dir nicht erspart würden und so hast du ja auch ein fahrtüchtiges Auto mit Tüv.

L. G. Aral59

Natürlich nicht.

Du hast keinen Auftrag erteilt, das Fahrzeug zu reparieren, weshalb du auch für die Kosten nicht gerade zu stehen hast. Denn die Werkstatt muss beweisen können, dass ein solcher Auftrag existiert. Das wird sie wohl nicht können und wäre wohl angesichts des Restwertes auch unsinnig.

Vielmehr könnte sich die Werkstatt aber an deinem Freund schadlos halten, der offenbar einen Autrag erteilt hat.

es existiert aber ein Auftrag (den ich nicht erteilt habe). den hat mir mein ex dann in die hand gedrückt nachdem wir uns zerstritten haben. da habe ich den zum ersten mal gesehen. da steht oben auch mein name und alle daten von meinem auto. Lief also alles hinter meinem rücken ab.

@DieKITTY

Der Werkstatt gebenüber haftet der, der den Auftrag erteilt hat. Das wäre hier dein Freund und nicht du.

Wenn die Werkstatt von dir Geld sehen will, muss sie dir beweisen, dass dein Freund in deinem Auftrag gehandelt hat (was ja nicht der Fall war), bzw. du selbst den Auftrag erteilt hast (was ja auch nicht geschehen ist). Andernfalls bleibt sie auf ihrer Rechnung sitzen, oder kann sich wie gesagt an deinem EX schadlos halten.

@Immofachwirt

Wenn die Werkstatt von dir Geld sehen will, muss sie dir beweisen, dass dein Freund in deinem Auftrag gehandelt hat (was ja nicht der Fall war), bzw. du selbst den Auftrag erteilt hast (was ja auch nicht geschehen ist).

Und dazu muß SIE den Auftrag unterschrieben haben. Was sie ja nicht hat. Dein Name steht auf dem Auftrag, weil das Fahrzeug auf deinen Namen läuft.

Wenn das Fahrzeug repariert wurde und deine Unterschrift ist NICHT unter dem Auftrag brauchst du nicht zahlen. Hat dein Ex-freund unterschrieben ist er für die Rechnung verantwortlich und nicht du. Die WS kann dann noch nicht einmal dein Fahrzeug als Pfand in der Werkstatt behalten. Ausbauen darf die WS z.B Radlager auch nicht mehr.

Ich vergaß, wenn er in deinem Namen oder vielleicht mit deinem Namen den Auftrag unterschrieben hat Zeige ihn an entweder wegen Betrug oder Urkundenfälschung.

@Thunder1262

Also ich habe den Auftrag ja von meinem ex in die hand gedrückt bekommen, jedoch ohne irgendeine Unterschrift.....alles sehr komisch

nein, wenn die forderung kommt, bitte um nachweis deiner beauftragung...du wirdst nichts mehr von denen hören...

nein, das darf er nicht! der kunde will oft nur einen kostenvoranschlag, ohne gleich die erlaubnis zum reparieren zu erteilen-das gleiche war auch bei dir der fall!