Muss ich eine Grundbucheintragung für die RWE eintragen lassen ( Hochspannungsleitung) oder habe ich Möglichkeiten dem zu widersprechen.?

3 Antworten

Irgendwas kommt mir hier seltsam vor. Ich konte bisher noch nie ein Leitungsrecht wegen Verjährung löschen und "einfach weggefallen" ist auch noch nie eins.  Würde mich über die gesetzliche Grundlage hierfür gern mal aufklären lassen. Eine befristete Grunddienstbarkeit für einen Leitungsträger hatte ich auch noch nicht. 

Also kläre mit dem lieben RWE Mitarbeiter, ob hier vielleicht aus der Hochspannungs- Freileitung ein Erdkabel werden soll. Oder hast du vielleicht eine Leitung, aber keine Dienstbarkeit? Ansonsten hast du das Haus doch bereits mit Leitung und Dienstbarkeit gekauft/geerbt? Wieso also eine Wertminderung des Hauses? Wird der Sicherheitsabstand, beidseitig der Achse größer?

Hat die RWE in der Eintragungsbewilligung auch gleichzeitig die Löschung der "verfallenden" Dienstbarkeit bewilligt, ansonsten hast du später evtl. 2 Dienstbarkeiten für die RWE, dann hast du eine Wertminderung! Das Grundbuchamt löscht die alte Dienstbarkeit nur mit der Bewilligung der RWE. (Und nicht freiwillig, weil 30 Jahre vorbei sind).

Handeln würde ich auf jeden Fall versuchen, wie eine Dienstbarkeit zu entschädigen ist, gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden. Vielleicht findest du ja hier etwas, warum du Besuch der RWE hattest. 

http://http://www.zunft-starke.de/leitungsrecht/leitungsrechte-grundbuchbereinigungsgesetz-duldungspflichten-entschaedigung-verjaehrung/

Ich würde mich auf jeden Fall dagegen wehren. Bei uns war es so, dass das RWE aufgrund dieser "Grunddienstbarkeit" neue zusätzliche Masten bauen durfte, die die Leitungen direkt über die Gärten und Häuser führten und teils Mastfüße auf den Grundstücken selbst platziert werden durften.
Das wurde nach massive großangelegte Proteste grade noch verhindert.

ich denke du musst das einräumen. aber ich bin kein fachanwalt. kannst dir ja einen suchen.