Muss ich eine Erzwingungshaft antreten, wenn ich bis heute nichts von meiner Geldbuße wusste?

5 Antworten

Ein Versuch ist es wert,

Widerspruch einlegen,die Angelegenheit ordnungsgemäß erklären und um Nachsicht bitten. Natürlich auch die Strafe umgehend bezahlen.

Diesen Brief haben sie geöffnet und sonst alle anderen gehortet? Dass du aufgrund der eichhörnchenähnlichen Aufbewahrungsweise deiner Eltern nichts von der Geldbuße wusstest, schützt dich nicht vor den Folgen. Dem Amt ist das nämlich egal.

Melderegisterauszug besorgen und nach § 32 BVwVfG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

Klappt vielleicht.

Wenn ja, kannst du noch Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Hallo.

Ich rate dir den Betrag sofort zu überweisen, ohne Nebenkosten mit deiner neuen Adresse.

Nicht, wenn du die Geldbuße sofort bezahlst. Die Gebühren kannst du vielleicht bestreiten, einen Versuch wäre es wert.