Muss ich eine Abmeldung schreiben?
Ich besuche zurzeit die 11 Klasse (EF) einer Gesamtschule aus persönlichen gründen werde ich ab der 12.Klasse eine andere Schule besuchen, Auf der neuen schule wurde ich schon angenommen. Die Anmeldung für diese schule hab ich auch schon vorort ausgefüllt (ich bin volljährig). Nun ich Habe meinem Stufenleiter mitgeteilt, dass ich ab dem neuen schuljahr(Die Ferien fangen am Freitag sprich in 3 Tagen an. Mein Stufenleiter meinte jedoch, dass er eine Anmeldebescheinigung/bestätigung der neuen Schule braucht, was ich jedoch nicht verstehe, denn ich bin volljährig und hab 10 Pflichtjahre schon erreicht(Ich habe sogar 12 jahre, da ich eine klasse wiederholt haben.) Nun zu meine Fragen muss ich mein Abteilungsleiter/Der Schule eine Anmeldebescheinigung der schule(Ich hab keine erhalten, da alles vorort gemacht wurde und ich ja volljährig bin) und/oder eine Abmeldung schicken? Außerdem würde ich gerne wissen ob ich eine Schulbescheinung holen muss und an wen ich es dann abgeben müsste.
Ps: Wichtig wär noch zu wissen, dass ich in NRW wohne und dort zur Svjule gehe.
2 Antworten
Natürlich musst du dich abmelden. Das hat damit, dass du volljährig bist , nichts zu tun.
Die Schule sollte schon darüber informiert sein, wie viele Schüler sie hat!!!!!
Na ja. Um deiner alten Schule zeitnah eine exaktere Planungsgrundlage zu ermöglichen, wäre sicher eine formlose schriftliche Abmeldung durchaus hilfreich. Du bist ja eh noch in der Schule, dann schreib doch einen entsprechenden Zettel und gib den im Sekretariat ab.
Eine Anmeldebestätigung mag sich deine alte Schule wünschen, halte ich aber auch für bürokratischenUnsinn und eine überflüssige Infoverdoppelung. Die neue Schule wird ja sowieso Kontakt mit deiner alten aufnehmen MÜSSEN, um deine Personalakte anzufordern. Wozu also diese Anmeldebescheinigung bei jemandem, der seine allgemeine Schulpflicht schon erfüllt hat?
In Bayern würde ich sagen, ok, die brauchen solch einen Nachweis, weil dort die Berufsschulpflicht erst ab 21 endet. Aber in NRW ist mit 18 doch eigentlich auch da Schluss...
Diskutier das doch freundlich und problemorientiert mit deinem Stufenleiter... Der hat vermutlich nur Schema F für Minderjährige im Kopf und schlicht kaum praktische Erfahrung mit solch einem Vorfall. So oft kommt das dem sicher auch nicht unter...