Muss ich eine Abmeldung schreiben?

2 Antworten

Natürlich musst du dich abmelden. Das hat damit, dass du volljährig bist , nichts zu tun.

Die Schule sollte schon darüber informiert sein, wie viele Schüler sie hat!!!!!

Na ja. Um deiner alten Schule zeitnah eine exaktere Planungsgrundlage zu ermöglichen, wäre sicher eine formlose schriftliche Abmeldung durchaus hilfreich. Du bist ja eh noch in der Schule, dann schreib doch einen entsprechenden Zettel und gib den im Sekretariat ab.

Eine Anmeldebestätigung mag sich deine alte Schule wünschen, halte ich aber auch für bürokratischenUnsinn und eine überflüssige Infoverdoppelung. Die neue Schule wird ja sowieso Kontakt mit deiner alten aufnehmen MÜSSEN, um deine Personalakte anzufordern. Wozu also diese Anmeldebescheinigung bei jemandem, der seine allgemeine Schulpflicht schon erfüllt hat?

In Bayern würde ich sagen, ok, die brauchen solch einen Nachweis, weil dort die Berufsschulpflicht erst ab 21 endet. Aber in NRW ist mit 18 doch eigentlich auch da Schluss...

Diskutier das doch freundlich und problemorientiert mit deinem Stufenleiter... Der hat vermutlich nur Schema F für Minderjährige im Kopf und schlicht kaum praktische Erfahrung mit solch einem Vorfall. So oft kommt das dem sicher auch nicht unter...