Muß ich eine 4 Jahre alte Rechnung noch bezahlen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Von Dr. Ellen Ulbricht

(26.11.2009) (aktualisiert) Seit 2001 verjähren die meisten offenen Rechnungen und Forderungen bereits nach drei Jahren. Gläubiger sollten wissen, wie sich diese Frist verlängern lässt. Wir geben Tipps. Wann verjährt welcher Anspruch? "Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern."

Diese ganz banal klingende Vorschrift des § 214 Abs. 1 BGB regelt die Folgen der Verjährung. Mit anderen Worten, Sie können zwar nach wie vor den Rechnungsbetrag von Ihrem Kunden fordern. Ist jedoch die Verjährung bereits eingetreten, dann kann er Ihnen die Einrede der Verjährung entgegenhalten. Ihr Anspruch besteht zwar weiterhin fort, aber Sie haben keine Möglichkeit mehr, ihn auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. (Heißt: Die Rechnung ist verjährt. Wenn das Heim klagen will, kann es das gerne tun, nur dann nicht gegen Dich, sondern gegen das Sozialamt, dass auch die bisherigen Kosten bezahlt hat.) LG

Komplett richtig! BDH

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB drei Jahre. Die Forderung dürfte somit verjährt sein.

Vorsicht mit den Verjaehrungsfristen! Im Sozialrecht gelten teilweise voellig andere (meist laengere) Verjaehrungsfristen als die nach BGB.

Gruss DerCAM

Die Rechnung verjährt nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist endet mit Ablauf des 3.Jahres nach der letzten Zahlungserinnerung.

Die Forderung verjährt nach einem Jahr. Keine Angst.

falsch. grottenfalsch! nach einem Jahr "verjährt" maximal die Haltbarkeit deiner Margarine

@Chianti

Ist schon klar... Die Forderung hat nach einem Jahr keinen BEstand mehr. Den Fall hatte ich zufälligerweise erst vor kurzem.