Muss ich ein Ausfallhonorar für einen Osteopathentermin zahlen, wenn ich die Termine per Email nie gesehen/bestätigt habe?

4 Antworten

woher hat er deine email Adresse ? scheinbar hast du die auf nem Formular angegeben und du hast dein Einverständnis gegeben, dass er dich über email über neue Termine informieren kann .. dann bist du auch verpflichtet, deine Mails zu kontrollieren... und musst jetzt natürlich den Ausfall bezahlen

Sorry, ich kenne kein Gesetz, was einen zwingt regelmäßig sein Emailfach zu kontrollieren. Außerdem ist es nicht akzeptable, dass der Arzt einseitig Termine macht und nicht im Einklang mit dem Patienten.

Außerdem können durch techn. Probleme Emails nicht angekommen, dann zur Kasse bitten geht eben nicht. Wer behauptet, muss beweisen. So der ganz einfache Grundsatz im deutschen Zivilrecht. Also möge der Arzt auch nachweisen, dass die Termine im Einklang mit dem Patienten erfolgten und überhaupt erfolgten.

@Jewi14

Kann er bestimmt beweisen wenn er das ausgefüllte und unterschriebene Formular hinlegt..nochmal die Frage..WOHER hat er die email Adresse?

@Zitrus18

Ach so, du meinst also irgendwo versteckt in den AGB steht drin: durch Nennung der Emailadresse verpflichtet sich der Patient Termine ohne seine Einwilligung zu akzeptieren. Technische Probleme gehen zu Lasten des Patienten, bei Nichterscheinen jedweden Grund wird pauschal 60 € Schadenersatz von Patienten verlangt.

So meinst du das? Durch Bekanntgabe der E-Mail-Adresse ist man automatisch verpflichtet die Termine anzunehmen und für technische Probleme zu haften? Was das Gesetz über überraschende Klauseln in den AGB sagt hast du wohl noch nie gehört.

Ich fürchte, dass deine Kenntnisse in Sachen Recht doch ausbaufähig sind.

@Jewi14

was du so alles befürchtest.. ist mir relativ schnuppe...

@Zitrus18

Die Furcht ist berechtig, weil Du damit Ratschläge gibst, die rechtlich jeder Grundlage entbehren.

@tinalisatina

oh ja.. einfach alles ignorieren , so wie andere das schreiben. das ist natürlich rechtlich in Ordnung.. ihr seid mir schon so Helden... lach

@Zitrus18

Hier geht es eben gerade um die rechtliche Seite. Um nichts anderes. Ich möchte Dich mal jammern hören (oder besser nicht), wenn jeder, der Deine E-Mail-Adresse hat, Dir Dinge verkauft (Wenn Sie nicht widersprechen, dann schicken wir Ihnen in drei Tagen 80 Waschmaschinen).

Merksch was? Vermutlich nicht.

@tinalisatina

man sollte halt die AGBs auch lesen...merksch was,,, ? vermutlich AUCH NICHT

@Zitrus18

Danke für das "auch".

Und mal ganz exklusiv für Dich (abgesehen davon, dass Du die AGB diese Menschen GANZ SICHER nicht kennst: AGB hebeln gängiges Recht nicht aus.

Und ein Vertrag besteht nun mal aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.

  • Die eine heißt: "Ich biete Ihnen am xx.yy. einen Termin an."
  • Die andere heißt: ...

Keine Zustimmung, keine zwei übereinstimmende Willenserklärungen, kein Vertrag, kein Termin, keine berechtige Forderung.

Und wenn Du willst, dann lies nochmal die ganze Frage. Da steht auch, "ich würde mich nach Absprache mit Krankenkasse wieder melden".

Ein einseitig vergebener Termin hat keine rechtliche Grundlage. Dabei spielt es keine Rolle, dass er Deine E-Mail-Adresse hat. Diese ist zur Kommunikation heute üblich. Er könnte auch einen Brief schreiben oder trommeln - wenn der Termin vom ihm vorgeschlagen wurde und nicht bestätigt, dann gilt er nicht als angenommen.

Er hat ja auch die Aufforderung zur Bestätigung in das E-Mail geschrieben. Schick ihm seine E-Mail, marker den Satz mit der Bestätigung an und frage ihn danach, wann Du die Termine bestätigt hast. Danach sollte Ruhe sein.

Ich würde nicht zahlen. Zwar kann schon der Arzt einen Verdienstausfall pauschal in Rechnung stellen, dann muss er aber auch nachweisen, dass ihr beide Termine vereinbart habt.

Eine nicht beantwortete Email ist für mich kein Beweis.

Ein Mailfach gilt wie ein Briefkasten, er ist für die k

Kontrolle nicht zuständig, du schon....

du hast ihm deine Mail gegeben...

er ist im Recht