Muss ich die Werkstatt bezahlen, wenn sie den Mangel nicht behoben hat?
Hallo,
mein Auto zieht momentan leicht nach links. Also bin ich zur Werkstatt und wollte das durch eine Achseinstellung korrigieren lassen. Der Kfz-Meister hat mir auch gesagt, dass er das reparieren könnte und hat sogar eine Probefahrt gemacht.
1,5 Stunden später war ich wieder da, Mangel nicht behoben... er hat es nicht hinbekommen. Jetzt will er trotzdem 40 Euro von mir haben, obwohl die Leistung, die er hätte erbringen sollen, nicht erbracht worden ist....
Ist das rechtens???
Danke vorab
4 Antworten
Darauf erstmal: Piano, nicht so schnell.
In dem Fall kommt´s nämlich ganz drauf an, was du mit der Werkstatt ausgemacht hast.
Bist du hingegangen und hast gesagt: Hey Werkstatt! der Wagen zieht nach links, korrigiert bitte meine Spureinstellung ist ein Vertrag zwischen euch entstanden der die Korrektur der Spureinstellung vorsieht. (Ich denke mal das ist so logisch, dass ich hier nicht den passenden Paragraphen zu zitieren muss). Das heißt aber auch, dass die Werkstatt nicht nach dem echten Fehler suchen musste, wenn es gar nicht an der Spur lag. Denn der Vertrag war nunmal nicht dahingehend formuliert. Die müssen dann nur die Spur einstellen, und wenn sie das gemacht haben, haben sie ihren Teil des Vertrags erfüllt.
Bist du hingegen hingegangen und hast gesagt: Hey Werkstatt! der Wagen zieht nach links. Findet den Fehler und korrigiert ihn! Dann erst geht der Vertrag über das Finden und erfolgreiche Beheben des Fehlers. Und in dem Fall erst, kannst und darfst du auch Nachbesserung pochen. Und zwar 2mal. Klappt das 2. Mal auch nicht, darfst du die Reparaturkosten zurückerstattet bekommen.
Richtig. Aber dann ist es komisch, dass der Meister eine Probefahrt gemacht hat und das Problem anscheinend behoben hat. Insofern liegt die Vermutung nahe, dass das Verziehen tatsächlich an der Spur lag und da irgendwas schief gelaufen ist. Liegt es nicht an der Spur, hätte er den Fragesteller zumindest darüber informieren müssen. Die 40 € kann er dann dennoch nicht zurückverlangen.
Ob es jetzt rechtens ist oder nicht, keine Ahnung so wirklich. Aber bei einer richtigen Achsvermessung werden vorher alle Achskomponenten und der Luftdruck überprüft. Desweiteren macht sich eine unterschiedliche Profieltiefe der Reifen mit Schiefziehen bemerkbar. Wurde dies alles berücksichtigt und ausgeschlossen?
Mir ist sowas ähnliches passiert. Habe meine Achse vermessen lassen nachdem ich selber mein Axialgelenk gewechselt habe und iwie haben die es nicht hinbekommen und das Auto zog sehr stark nach Rechts. Zuhause habe ich dann eine email geschrieben das die Achs Vermessung ohne Erfolg war und habe die 80€ zurück erstattet bekommen.
Ps bei einer anderen Werkstatt haben sie die Spur Perfekt eingestellt
Nein ist es nicht
641, 640 BGB die Vergütung ist erst nach Abnahme fällig. Kein fertiges Werk keine Abnahme möglich. Im Werkvertragsrecht wird ein Erfolg geschuldet und nicht nur bemühen wie im Dienstvertragsrecht
Das Zweite stimmt.
Wenn der Vertrag allerdings nicht über das Finden des Fehlers ging, sondern um die konkrete Durchführung der Achseinstellung und diese erfolgreich gemacht wurde, stimmt das erste jedoch nicht.
Ja aber so verstehe ich das oben nicht, oben steht ,,ich repariere das Auto‘‘ das hat der KFZ Meister nicht gemacht
Naja, da steht, dass er das reparieren könne. Und wenn das das eben nur die konkrete Spureinstellung vorsah, und es nicht an der Spur lag, ist das nicht die Sache der Werkstatt.
Ja kann man so sehen, aber ich verstehe den Sachverhalt oben anders
Begründung? Paragrafen oder Rechtsprechung wäre hilfreich :)