muss ich die vergütung vom ehrenamt beim jobcenter angeben?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aufwandsentschädigungen im Rahmen der freien Wohlfahrtspflege sind grundsätzlich zweckbestimmte Einnahmen, die einem anderen Zweck als ALG"/Sozialgeld dienen und gelten damit als Privilegiertes Einkommen und werden nicht auf das ALG2/Sozialgeld angerechnet.
Aber im Zweifel kommt es auf die konkreten Umstände wie die Höhe der Aufwendungen an.
Maßgeblich ist hier u.a.:
http://bundesrecht.juris.de/ehrbet_tv/BJNR178300002.html

es ist zwar eine aufwandsentschädigung aber die solltest du angeben, bevor die dir missbrauch vorwerfen, bis 100,- euro im monat dürfte es nicht schädlich sein also nicht auf das alg angerechnet werden, aber das denke ich nur weil es beim ein-euro-job auch so ist

Was für ein Ehrenamt? ein Ehrenamt ist immer unentgeldlich.

Für manche Ehrenämter bekommt man soetwas wie Aufwandsentschädigung für Benzingeld etwa.

@Strolchi09

DH für deine ausführlichen info`s oben ....würde ich als hilfreichste antwort anklicken, aber geht ja leider nicht

Würde es angeben, wenn das Jobcenter es erfährt mußt du unter Umständen nachzahlen.

Alle Einkünte müssen gemeldet werden.