muss ich die vergütung vom ehrenamt beim jobcenter angeben?
hallo! folgende frage habe ich, muss man, wenn man ein ehrenamt beginnt, die vergütung beim amt angeben. es ist ja kein verdienst oder entgelt.... gerade beim algII / Hartz4 will das amt ja alles wissen.
sogar der mensch, der mich auf ehrenamt einstellen will, hat gesagt, daß ich diese vergütung nirgendwo angeben müsste, da es offiziell und auch inoffiziell nichts mit einem verdienst gemein hat. will aber keinen ärger mit dem jobcenter - will aber auch keine schlafenden hunde wecken!! ist ja klar! danke im voraus für gute antworten! bye, ari1972
8 Antworten
Aufwandsentschädigungen im Rahmen der freien Wohlfahrtspflege sind grundsätzlich zweckbestimmte Einnahmen, die einem anderen Zweck als ALG"/Sozialgeld dienen und gelten damit als Privilegiertes Einkommen und werden nicht auf das ALG2/Sozialgeld angerechnet.
Aber im Zweifel kommt es auf die konkreten Umstände wie die Höhe der Aufwendungen an.
Maßgeblich ist hier u.a.:
http://bundesrecht.juris.de/ehrbet_tv/BJNR178300002.html
Kannst auch noch mal in die Fachanweisungen schauen; da steht unter Punkt 3 (Seite 43) auch etwas zum Privilegierten Einkommen drin.
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-11---20.08.2009.pdf
es ist zwar eine aufwandsentschädigung aber die solltest du angeben, bevor die dir missbrauch vorwerfen, bis 100,- euro im monat dürfte es nicht schädlich sein also nicht auf das alg angerechnet werden, aber das denke ich nur weil es beim ein-euro-job auch so ist
Was für ein Ehrenamt? ein Ehrenamt ist immer unentgeldlich.
Für manche Ehrenämter bekommt man soetwas wie Aufwandsentschädigung für Benzingeld etwa.
DH für deine ausführlichen info`s oben ....würde ich als hilfreichste antwort anklicken, aber geht ja leider nicht
Würde es angeben, wenn das Jobcenter es erfährt mußt du unter Umständen nachzahlen.
Alle Einkünte müssen gemeldet werden.
vielen dank für deine antwort - hat mir sehr geholfen! besonders dein link! danke dir sehr! ari1972