Muss ich die überstehenden Äste meiner douglasie zum Nachbargrundstück entfernen?

4 Antworten

Eine gewisse natürliche Beeinträchtigung muss Dein Nachbar hinnehmen.  Wenn  die Äste  ihm das Tageslicht nehmen oder die Nadeln die  Regenrinne verstopfen, wäre  wohl ein teilweiser Zuschnitt angebracht.

Der Baum steht zwar mit zu wenig Abstand von der Grenze (  2 Meter Höhe = 2 Meter Abstand) aber nachdem  der Nachbar innerhalb von 5 Jahren keine Einwendungen dagegen hatte, dann kann er  nicht mehr auf die Entfernung des Baumes pochen.

Dein Nachbar dürfte die überhängenden Äste sogar selbst abschneiden: wenn sie die Benutzung seines Grundstücks beeinträchtigen und er Dir eine ausreichend lange Frist zur Entfernung gesetzt hat und Du seiner Aufforderung nicht nachgekommen bist.

Vgl. die Broschüre »Nachbarrecht« des Rheinland-Pfälzischen Justizministeriums, Kapitel A III (Grenzabstände für Pflanzen) Nr. 5 (Überhang): http://goo.gl/hk6ClA

Eine Hecke darf man pflanzen, Bäume dürfen aber nicht so nah an der Grenze sein. Ja er darf.

ja nadeln und tannenzapfen