Muss ich die Steuern auf oder abrunden?

6 Antworten

Rechne die Steuern einfach mit Excel aus und formatiere die Zahl auf zwei Stellen hinter dem Komma, dann rundet Excel für dich. 

Das Ergebnis ist 0,14. Keine Ahnung, warum deine MwSt-Rechner nur 0,13 rechnen. Ich sage mir immer, im Zweifelsfall zu Gunsten des Finanzamts rechnen, denn es ist nur ein Cent, und deswegen solltest du denen keinen Grund für eine genauere Nachprüfung geben.

Nett formulliert, nur rechtlich irrelevant. Steht auf der Rechnung keine MWST ausgewiesen, darf auch keine herausgerechnet werden.

Zeitschriften sind kein Büromaterial, und Rechnung müssen gewissen Vorschriften entsprechen, auch Kleinrechnungen unter 150 Euro. 

Dazu zählt die Angabe ob MWSt und welcher Satz berechnet wurde. Es gibt ja auch Kleinunernehmen die keine MWSt berechnen. Wenn das nicht der Fall ist, ist die Rechnung zum Vorsteuerabzug sowieso nicht qualifiziert.

Die Mühe kannst du dir gleich sparen, denn wenn keine MWST ausgewiesen wurde, darf auch keine als VSt geltend gemacht werden. Näheres siehe § 11 UStG.

Wenn in der Rechnung weder die Umsatzsteuer noch der Steuersatz angegeben sind, fehlen die Mindest- Voraussetzungen einer Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

Aus einer derartigen Rechnung kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Es kommt aber 0,3177310924 cent raus. Die werden dann gerundet auf 32 Cent. 

Denn in 1.99 sind die 19% Steuern ja enthalten. Also entsprechen 1.99 119%. Deshalb rechnet man die Steuern so aus: 1.99÷119×19=0,3177310924

Büromaterial sind doch 7% oder?

@DaBozZ

Gedruckte Bücher  und Zeitschriften 7%

Okay also es handelt sich hierbei um unbeschriftete Etiketten?