Muss ich die Müllgrundgebühr am Zweitwohnsitz tragen?
Das zuständige Müllunternehmen meiner Stadt verlangt von mir die Jahresgrundgebühr. Die Müllgebühren entfallen weil ich bei meiner Vermieterin den Müll mit entsorgen darf. Die Jahresgrundgebühr würde entfallen, wenn ich mit meiner Unterschrift bestätige, dass ich in der Nebenwohnung weder Abfallgefäße habe, noch Speisen und Getränke verzehre (!) und Besuche zur Überprüfung vom Ordnungsamt erlaube. Des is doch nicht normal oder? Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich? Danke!
3 Antworten
das sind die besten, 2. wohnsitz auf sylt haben, aber die müllgebühr nicht bezahlen wollen^^
ist standard für zweitwohnsitze.^.
Ne ist etwas krass aber was willste machen. Entweder du unterschreibst oder zahlst die Grundgebühr obwohl ich das so noch nie gehört habe.
Ja ich find es lächerlich, dass die mir so etwas vorschreiben wollen.
Klar ich kann die Grundgebühr schon zahlen aber warum zweimal? Ich zahle sie doch schon am Hauptwohnsitz.
Wie gesagt ich habe das so noch gar nie gehört. Das ist sowas von lächerlich. Red doch mal mit der Stelle die dafür zuständig ist.
Zahlen musst Du trotzdem! Egal ob du Müll dort machst oder nicht! Und wo willst du denn den Müll sonst entsorgen?
Die Müllgebühren entfallen weil ich es als Zweitwohnsitz angemeldet habe, ich entsorgen meinen Müll in der Tonne von Vermieterin, die im Haus wohnt. Ich nutze die Einliegerwohnung.
Ich seh nur nicht ein die Jahresgrundgebühr zu zahlen, weil ich ja schon zahle am Hauptwohnsitz.
Nix zu tun? Ich wusste gar nicht, dass ich auf Sylt wohne ^^ haha