Muss ich die Mahngebühren bezahlen?
Hallo Leute, ich habe die Ausleihfrist der Bücher aus der Unibibliothek überschritten. Normalerweise bekommt man immer eine Erinnerungs e-mail ein paar Tage bevor man die Bücher zurück geben muss. Diese habe ich jedoch nicht erhalten und auch keine Mahnung. Ich habe dann nur zufällig auf der Internet Seite erfahren, dass die momentan keine Erinnerungsmails verschicken können und das die Mahngebür ohne Kulanztage sofort nach überschreiten der Leihfrist anfällig wird. Meint ihr ich habe eine Chance um die Mahngebühren drumherum zu kommen, wenn ich sage das ich fest mit dieser Erinnerungsmail gerechnet habe?
5 Antworten
Denke ich mal nicht. Die Erinnerungsmail ist nicht zwingend notwendig. Du hast ja den Rückgabetermin und an den musst du dich halten. Du kannst nicht davon ausgehen, dass man dich vorher nochmals daran erinnert.
Mußt Du bezahlen, denn die E-Mail ist sozusagen eine "freiwillige Leistung", kein Muß. Leihfrist überschritten, egal warum, heißt Zahlen. Gruß, q.
Aber klar doch.
vielleicht ja, denn es ist ja deren fehler wenn sie die mails nicht schicken können.
Diese Erinnerungsmail ist nur Service das man nicht machen muss! Ich denke schon das Sie die Mahngebühren bezahlen müssen.