Muss ich die Kosten für ein Konto tragen? (Kaution)

9 Antworten

Warum bitte soll der Vermieter Deine Kontogebühren bezahlen? Du bist doch im Zugzwang und musst/sollst die geforderte Kaution überweisen??

Falsch!

und musst/sollst die geforderte Kaution überweisen??

Hat Fragesteller doch.

Warum bitte soll der Vermieter Deine Kontogebühren bezahlen?

Weil er es muss:

http://www.immobilien-bade.de/de/0__77_1_69/wissenswertes-mietkautionskonto.html

@johnnymcmuff

Wo finde ich denn den Abschnitt das er dazu verpflichtet (BGB) ist?

Werde bald wieder umziehen (war also nur eine Notlösung) und brauche schon mal vorsichtshalber ein Argument/BGB Ausschnitt womit ich ihn auffordern kann alles einzuzahlen bzw. mir später alles auszuzahlen.

Das habe ich bisher noch nie gehört. Frage mal einen Mieterverein oder die Verbraucherzentrale.

Die wollen meist mehr Geld als um den Wert den es hier geht, aber danke für den Tipp.

@c0rd0n

Verbraucherzentrale kostet einmalig ca. 20€.

Das hörts ich ja gar nicht gut an! Eine Mietsicherheit hat auf einem Konto des Vermieters doch nichts verloren. Sie ist doch getrennt von seinem Vermögen auf ein Konto des Mieters bzw. auf einem als Miesi gekennzeichneten Konto zu hinterlegen. Etwaige Bankgebühren hat ein Mieter zu wuppen, sie ergeben sich aus den Kontoauszügen. Kosten und Lasten eines Vermieters gehen zu seinen Lasten, so jedenfalls auch der BGH. Behalte ein von der Miete 30 EUR und überweise diesen >Betrag auf das Konto Mietsicherheit, damit dort die Kasse stimmt.

Ich habe eine neue Wohnung und habe meinem Vermieter die Kaution aufs Bankkonto überwiesen. Nun hat er wie im Mietvertrag vereinbart die Kaution auf ein Treuhandkonto überwiesen und 15€ abgezogen für die Anlegung.

Nein es ist nicht erlaubt, da es gebührenfreie anlegeformen gibt und wenn Kosten enstehen so hat der Vermieter sie zu tragen:

Mieter und Vermieter können grundsätzlich frei entscheiden, welche Form einer Mietsicherheit sie vereinbaren.

Die ausdrücklich im Gesetz geregelte Variante ist die so genannte Barkaution;

anderen Kautionsformen zuzustimmen ist der Vermieter nicht verpflichtet.

Mietkautionskonten werden in der Regel als Spareinlage geführt und die Ausgabe von Sparurkunden bringt für Kreditinstitute meist einen verhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand mit sich.

Viele Banken und Sparkassen berechnen daher für diese Leistung eine Kontoeröffnungsgebühr. Die Kosten dafür hat der Vermieter zu tragen. Anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind laut einigen Gerichtsurteilen (LG München I, WM 97, S. 612; AG Hamburg, WM 90, 426) unwirksam.

http://www.immobilien-bade.de/de/0__77_1_69/wissenswertes-mietkautionskonto.html

MfG

Johnny

Wie sieht es denn aus wnen das so im Mietvertrag geregelt ist?

'Der Mieter ist verpflichtet eine Mietsicherheit zu leisten. bla bla in Raten möglich Die Kaution wird nach Abzug von 15€ für die Anlegung des Sparbuches zu Gunsten der Mieter angelegt.'

Also so wie ich das jetzt gelesen habe ->** § 551 Abs. 3 BGB Absatz 4** Darf dem Mieter kein Nachteil entstehen, ansonsten ist es unzulässig.

Da Ich in diesem Fall aber einen finanziellen Nachteil von 30€ habe ist es unzulässig und der Vermieter muss mir später die volle Summe (280€) und die entstandenen Zinsen ausbezahlen, richtig?

@c0rd0n

@c0rd0n

Wie johnnymcmuff geschrieben hat, ist das Geltendmachen derartiger Kosten zu deine Lasten nicht zulässig!!!

Siehe Fettgedruckt: "... Anderslautenden Klauseln im Mietvertrag sind ... unwirksam."

Gruß

hsb

Nein, er darf von der Kaution nichts abziehen, auch nicht die 15.- Euro. Aber was machst du jetzt mit dieser Info?