Muss ich die komplette Gutschrift des Gas-Lieferanten an das Jobcenter zurückzahlen, auch wenn ich diese größtenteils selbst bezahlt habe?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es spielt überhaupt keine Rolle, weswegen du eine Rückzahlung bekommen hast - du hast Geld bekommen, hast also ein Einkommen und dieses muss (vorrangig vor ALG II) zur eigenen finanziellen Absicherung benutzt werden. ALG II ist nämlich eine nachrangige Leistung und deckt immer nur die Differenz zwischen deinem einkommen und deinem Bedarf.

Hast du kein Einkommen, dann bekommst du ALG II in der vollen Höhe deines Bedarfes. Hast du ein Einkommen, dann wird es auf das ALG II angerechnet.

Angerechnet wird dir das Geld in dem Monat, in dem es auf deinem Konto erscheint (Zuflussprinzip).

Der Grund der Zahlung ist dabei völlig egal. Selbst wenn du eine Steuerrückzahlung von vor Jahren hättest, müsstest du dieses für deinen Lebensunterhalt verbrauchen, das ALG II wird also um genau diesen Betrag gekürzt.

Was denn jetzt? Derzeiut Leistumngen und nur früher drei Monate Leistung von denen?

Alle Kosten und Lasten der Unterkunft übernehmen die doch in ihre Berechnung und somit kommt auch die Gutschrift komplett hinein, so lese ich die Vorgaben. Aber doch nur, wenn aktuell geleistet wird und das kann ich aus der Frage eben nicht sicher erkennen.

Ich erhalte aktuell (seit 3 Monaten) Leistung

zurückzahlen sonst gibt es ärger ohne Ende

Nein nimm dir einen anwalt