Muss ich die KFZ-Ruheversicherung extra beantragen &kann es sein, dass ich in der Ruheversicherung nur eine Haftpflicht habe, obwohl ich vorher Teilkasko hatte?

3 Antworten

Der entsprechende Ausschnitt aus den AKBs ist doch zu verstehen.

Zitat: "Ruheversicherung - wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes.".

Woher soll die Versicherung das wissen ?

Umfang: "Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer derAußerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die Fahrzeugteilversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Fahrzeugvoll- oder eine Fahrzeugteilversicherung bestand."

"Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. einem geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. VerletzenSie diese Pflicht, .....sind wir ... leistungsfrei."

... und das alles gilt auch, wenn ein Ersatz zugelassen wurde und die alte Kiste ist trotzdem noch versichert auf einem Grundstück?

Hey 7TSeven,

man/frau muß nur lesen können und wissen wo's steht in deinen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen)...

Gültigkeit haben nur deine AKB in deiner Kfz-Police; da macht es wenig Sinn, wenn fremde Personen dir Ratschläge erteilen wollen und sie kennen deinen Wortlaut nicht von der Ruheversicherung!

Nur soviel vorab: die Ruheversicherung muß nicht beantragt werden, sondern läuft automatisch ab Außerbetriebssetzung des Autos von mind. 2 Wochen.

Der kostenlose Versicherungsschutz besteht so, wie das Auto vorher auch versichert war: also z.B. vorher kein Teilkaskoschutz, dann hast du auch in dem Ruheversicherungsschutz keinen Teilkaskoschutz, also weder  Diebstahlschutz, Glasbruchversich. noch Brandschäden usw. sind versichert.

Wobei du während der Dauer der Ruheversicherung sind verpflichtet bist, das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen! Bei Zuwiderhandlung wird nichts geleistet!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Die Continentale ist da auf dem Holzweg. Wo Versicherung drauf steht, muss noch lange keine Fachkompetenz sein! Die Versicherungen haben sich angewöhnt, bei Abmeldung die Verträge abzurechnen. Was grundsätzlich falsch ist. Grundsätzlich hat jedes Fahrzeug eine Ruheversicherung, wenn es Abgemeldet wird. Heute sollte jeder Kunde die Abmeldung der Versicherung mitteilen und auch die Ruheversicherung mitteilen. Sonst ist die Fehlerquelle seitens der Versicherung zu hoch. Ich hoffe die Vertreterin wird schnellstens von Dir ausgewechselt.