Muss ich die Heizkostenabrechnung nach dem Bruttobetrag oder nach dem Nettobetrag abrechnen?
Habe nun die heizkosten vom letzten Jahr bekommen. Da sind jetzt drei zählen angegeben. Zum einen der nettobetrag zum anderen der bruttobetrag. Da ist noch zwischen den beiden die Umsatzsteuer. Nach welchen Betrag soll nun abgerechnet werden.
5 Antworten
Immer der der Höher ist ;-)
Also der Bruttobetrag. Auf dem Nettobetrag sind keine Steuern.
Immer inkl. der Steuer! Diese müssen Mieter und Vermieter alle bezahlen!
Nach welchen Betrag soll nun abgerechnet werden.
Nach den tatsächlichen Kosten. Die sind immer inkl. Märchensteuer.
Bist Du Mieter oder Vermieter?
Herr je, das ist ein umgangssprachlicher Begriff für Mehrwertsteuer.
Alles Höffner oder was?
Natürlich darfst Du auch die Nettobeträge weiter berechnen. Wenn Du so freundlich bist und - wie Möbel Höffner zuletzt - den Mietern die Mehrwertsteuer schenken willst, bleibt Dir das unbenommen.
Da es sich aber meist nicht gerade um einen unwesentlichen Betrag handelt, würde ich schon wollen, dass meine Mieter auch die Mehrwertsteuer zahlen.
Also ganz klar: Bruttobeträge!
Für Mietwohnungen ist grundsätzlich der Bruttobetrag zu zu grunde zu legen.
Ich kenne Lieder keine märchensteuern