Muss ich die Heizkostenabrechnung nach dem Bruttobetrag oder nach dem Nettobetrag abrechnen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Immer der der Höher ist ;-)

Also der Bruttobetrag. Auf dem Nettobetrag sind keine Steuern.

Immer inkl. der Steuer! Diese müssen Mieter und Vermieter alle bezahlen!

Nach welchen Betrag soll nun abgerechnet werden.

Nach den tatsächlichen Kosten. Die sind immer inkl. Märchensteuer.

Bist Du Mieter oder Vermieter?

Ich kenne Lieder keine märchensteuern

@milko43

Herr je, das ist ein umgangssprachlicher Begriff für Mehrwertsteuer.

Alles Höffner oder was?

Natürlich darfst Du auch die Nettobeträge weiter berechnen. Wenn Du so freundlich bist und - wie Möbel Höffner zuletzt - den Mietern die Mehrwertsteuer schenken willst, bleibt Dir das unbenommen.

Da es sich aber meist nicht gerade um einen unwesentlichen Betrag handelt, würde ich schon wollen, dass meine Mieter auch die Mehrwertsteuer zahlen.

Also ganz klar: Bruttobeträge!

Für Mietwohnungen ist grundsätzlich der Bruttobetrag zu zu grunde zu legen.