Muss ich die gesamte Wohnung nach 7 Jahren gebrauch renovieren?

8 Antworten

Nun liegt mir das Wohnungsübergabeprotokoll vor, auf dem stehen Mängel drauf. Welche die Fenster und Türen betreffen. Es sollte eigentlich eine Wartung durchgeführt werden. Aber, diese ist in der ganzen Zeit nicht geschehen.

Du musst die Wohnung kündigen, hast aber jetzt schon ein Übergabeprotokoll? Also hast Du die Wohnung schon ausgeräumt.

Kündigung ist deswegen erforderlich, weil Du auch als Mieter im Vertrag stehst. Soviel habe ich verstanden. Dann hast Du noch drei Monate Kündigungsfrist, sodass der Mietvertrag eigentlich erst Ende April endet. In der Hoffnung, dass sich schon weit vorher ein Nachmieter findet, hast Du aber jetzt schon ausgeräumt. Ist das soweit richtig? Dann wäre das zumindest mal schon ganz gut.

Wenn jetzt im Protokoll nur was von Fenstern und Türen steht, dann lass doch einen Handwerker kommen, der diese wartet und wieder einstellt. Um alles andere musst Du Dich dann offenbar nicht kümmern. Sonst würde doch auch drin stehen, welche Wände Du streichen musst, dass Du Fliesen wieder ankleben musst usw. Wenn darüber nichts drin steht, geht doch der Vermieter davon aus, dass Du daran nichts mehr machen musst, sondern, dass er sich selbst kümmert, was auch gute Gründe haben kann. Oder verlangt er hier auch was von Dir?

Das Wohnungsübergabeprotokoll ist vom Einzug meiner Mum im Jahr 2011. Mir geht es drum dass, die Mängel von damals noch nicht beseitigt wurden. Die Fester sind undicht da ich Luftzüge im geschlossen Zustand spüre. Dadurch muss man verständlicherweise öfter und mehr Heizen. Meine Mum war Schwerbehindert mit einen Grad von anerkannten 100%. Sie konnte sich also nicht selber um solche Dinge kümmern. Und es ist oder war auch nicht ihre Aufgabe, den Vermieter an die Beseitigung, der ihm bereits bekannten Mängel dran zu erinnern. Nun da ich jetzt derjenige bin, der alles regeln muss. Hat der Vermieter nicht so ein leichtes Spiel, wie bei meiner Mum.

Aber trotzdem kann es doch nicht sein, dass ich jetzt noch 3 Mieten bezahlen muss nur wegen der Kündigungsfrist. Denn ich Kündige die Wohnung wegen einen Todesfall.

@Mko89

Ja, mit Gesetzen hast Du es nicht so, aber dennoch gelten sie auch für Dich.

Wäre Deine Mutter die einzige Mieterin lt. Mietvertrag gewesen würde folgendes gelten:

§564 BGB: Erbe (Du) oder der Vermieter können nach Eintritt des Todes, bzw. nachdem man Kenntnis vom Tod der Mieterin erfahren hat bzw. erfahren hat, dass das Erbe nicht angetreten wird, außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen, was auch 3 Monate Kündigungsfrist bedeutet.

Dies soll einerseits genügend Zeit geben, um das Erbe zu klären, was manchmal nicht so schnell geht und andererseits auch dem Vermieter die Möglichkeit eröffnen, die Wohnung baldigst frei zu bekommen, um sie neu zu vermieten.

Erbst Du nicht, weil Du etwa das Erbe ausschlägst, setzt sich das MV nicht fort und Du bist die Wohnung los, ohne dass Du Miete zahlen musst. Eines darfst Du dabei aber nicht: Erst in aller Ruhe in die Wohnung rein und raustragen, was Dir gefällt, incl. dem Stapel Bargeld und der ganzen Schmuckschatulle und dann dem Vermieter und dem Gericht mitteilen, dass Du das Erbe ausschlägst. Im Zweifel gehört nämlich alles, was in der Wohnung verblieben ist nach ausgeschlagenem Erbe dem Staat oder dem Vermieter, aber nicht Dir.

In Deinem Fall ist es aber so, dass Du mit im Mietvertrag stehst und der Mietvertrag läuft mit Dir als einzig verbliebenem Mieter mit allen Rechten und Pflichten weiter, bis Du ihn kündigst (oder der Vermieter, was wiederum kaum möglich ist) und die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Also wieder 3 Monate, wenn Du kündigst.

Du musst also bis dahin die Miete weiter bezahlen und beim Räumen bist Du dafür zuständig, die Wohnung ordentlich zurück zu geben.

Wenn die Fenster nun am Anfang schon undicht waren, habt ihr damals die Wohnung so übernommen. Evtl. im Mietvertrag festgehaltene Wartungsverpflichtungen hätten von Euch auch erfüllt werden müssen. Nicht aber, wenn der Vermieter meinte, das wäre Eure Sache, wobei es natürlich für Dein Erbe schon vorteilhaft gewesen wäre, wenn Deine Mutter mal jemand für die Fenster hätte kommen lassen.

Da Du Mitmieter warst, wäre es auch nicht Sache Deiner zu 100% schwerbehinderten Mutter gewesen, evtl. Wartungsverpflichtungen zu erfüllen.

Prüf Deinen Mietvertrag, ob es eine solche Verpflichtung gab.

Dann kommt es auch noch darauf an, ob die Wohnung renoviert übernommen wurde und welche Klauseln hinsichtlich Schönheitsreparaturen im MV stehen. Einerseits wurden viele dieser Klauseln durch BGH-Urteile ungültig und andererseits gab es zuletzt ein Urteil, wonach eine Wohnung, die renoviert übernommen wurde, auch renoviert zurück zu geben ist.

Zerbrochene Fliesen, heraus gerissene Brausestangen u. ä. sind aber Schäden, die nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun haben, sondern ggf. vom Verursacher zu beseitigen oder zu erstatten sind. Auch wenn Deine Mutter Fliesen zerbrochen hat oder die Brausestange raus gerissen hat, bist Du als Mitmieter verantwortlich für die Beseitigung der Schäden. Jedoch kann man bei solchen Sachen nur durch genaue In-Augenscheinnahme feststellen, ob es wirklich Schäden oder nur die Abnutzung bei normalem Gebrauch ist, was hier passiert ist.

Da aber eine Brausestange kein Haltegriff ist, ist die Nutzung für diesen Zweck missbräuchlich und muss nach so langer Zeit zur Beschädigung führen, die man aber wohl leicht und schnell beseitigen kann, wenn es nur Schrauben und/oder Dübel sind, die locker geworden sind.

@bwhoch2

Hmm, ich weis doch dass die Wandhalterung nicht als Haltegriff gedacht ist. Ich meinte damit folgendes:

Wenn man beim Einstieg in die Wanne ausrutscht zum Beispiel, dann greift man doch automatisch nach irgendetwas in der nähe um sich aufzufangen. Und würde man sich dann an diese Wandhalterung versuchen festzuhalten. Würde die Halterung rausreißen. Ich wollte damit einfach nur veranschaulichen wie fest oder lose diese Halterung momentan ist.

Fliesen sind gesprungen, an den obersten Ecken des Bades. Da ist normal, das Fließen durch heißen Dampf etc. mit der Zeit zerspringen. Die Fliesen sind ja fest an der Wand, aber haben risse. Durch diese Risse kann Wasser hinter die Wand gelangen und sich dort sammeln. Um dann dort Schimmel und weitere Schäden verursachen.

Im Mietvertrag wird ein sogenannter Hausverwalter genannt. Ein Verwalter ist meines Erachtens für solche Dinge, wie die Wartung der Fenster und Türen verantwortlich. Es wurde Klipp und Klar in den WÜP hinein geschrieben, "Wartung an Fenster wird noch durchgeführt" Wurde sie aber nicht. Daher sehe ich zumindest da schon ein Vertragsbruch von Seiten des Vermieters. Denn die Reparatur-Arbeiten von damals, die man noch machen wollte, sind nie durchgeführt wurden.

Meine Mum hat nichts, was dieser diebische gierige Staat einkassieren könnte. Und wer sich dies vom Staat als Hinterbliebener gefallen lässt, der ist ein Idiot. Mit welchem Recht, denkt der Staat dass ein Erbe von einem seiner Bürger ihm gehöre? Der Staat hat zwar zu Lebzeiten den Verstorbenen unterstützt. Aber das ist auch eine Hauptaufgabe eines Staates.

@Mko89
Wenn man beim Einstieg in die Wanne ausrutscht zum Beispiel, dann greift man doch automatisch nach irgendetwas in der nähe um sich aufzufangen.

Und wenn es einen Duschvorhang gibt, greift man automatisch den Duschvorhang und reisst diesen samt Aufhängung runter, oder?

Es ist eigentlich egal. Weder das eine, noch das andere sind zum Festhalten da und werden das ggf. nicht aushalten, egal wie gut die Teile festgeschraubt bzw. verankert sind. Im Übrigen glaube ich, dass der Vermieter das Teil wohl selbst wieder ordentlich festmachen wird und wenn nicht, wird Dir das nicht schwer fallen, die Brausestange mal eben abzumachen, die Löcher zu zu gipsen und neue zu bohren, so, dass die alten weiterhin verdeckt sind. Neue Dübel rein, wieder anschrauben und fertig. Kostenpunkt: 3,50 € Zeitaufwand: 30 Minuten

Da ist normal, das Fließen durch heißen Dampf etc. mit der Zeit zerspringen.

Nein, das ist nicht normal. Wenn das vorkommt, dass Fliesen ohne äußere Einwirkung reissen, wurden schon bei der Verlegung Fehler gemacht. Das wäre dann nicht Deine Sache.

Meine Mum hat nichts, was dieser diebische gierige Staat einkassieren könnte. Und wer sich dies vom Staat als Hinterbliebener gefallen lässt, der ist ein Idiot.

Das kommt doch ganz darauf an. Angenommen, die Verstorbene hat noch 10000€ Schulden und hinterläßt ein Erbe von gerade mal Sachwert 1000 € und ein wenig Bargeld oder ein bisschen was auf dem Bankkonto.

Wäre man da nicht dumm, wenn man als Erbe das Erbe annimmt und damit auch die Schulden? Lieber doch dann die Finger weg lasssen.

Wer aber soll sich dann um die Hinterlassenschaft kümmern? Der Staat wird dann wohl das Bankkonto und das Bargeld erst einmal sicher stellen. Der Vermieter wird mehr oder weniger gezwungen, die Wohnung auszuräumen und es entstehen ihm Kosten und Mietausfall. Mit diesen Kosten kann er sich dann an das Nachlassgericht wenden und wird als Erstattung wohl den Betrag bekommen, der ihm seine Kosten deckt, bzw., wenn es nicht reicht, wenigstens das, was noch da ist. Dann ist die Welt wieder einigermaßen in Ordnung.

Sie lebte seit 2011 in dieser Wohnung und konnte durch ihre körperliche Einschränkungen, auch in der Zwischenzeit niemals eine Renovierung durchführen.

Aber ein Handwerker hätte das gekonnt.

Im Bad sind einige Wandfliesen gebrochen

Warum sind die gebrochen? Normalerweise brechen die nicht von alleine. Wurde das dem Vermieter mitgeteilt? Gleiches gilt für gelockertes Waschbecken etc.

Und die Wandduschhalterung würde herausreißen, wenn man beispielsweise sich versucht an dieser festzuhalten um einen Sturz zu vermeiden.

Dazu ist sie ja auch nicht gedacht.

Was tatsächlich gemacht werden muss, ist abhängig davon, was im Mietvertrag vereinbart wurde und vom Zustand der Wohnung.

Ich weis dass die Halterung nicht dafür ausgelegt ist. Wandfliesen brechen durch Erschütterung, und durch Nässe. Denn Fließen sind nicht für die Ewigkeit gebaut, daher ist es Normal, dass die Fließen nach ca. 20 Jahren also solange wie das Gebäude schon steht irgendwann mal brechen.

Und ich persönlich hätte den Mietvertrag niemals so in der Form unterschrieben. Daher kann man auch nicht pauschal sagen, kommt drauf an was im Mietvertrag steht. Was ist denn das hier für eine Rechtsprechung?

@Mko89

Entschuldige mal - aber dass Fliesen wegen Nässe und Erschütterungen brechen ist völliger Unsinn. Unsere Bäder wurden nach 40 Jahren saniert - aber da war nicht eine einzige Fliese gesprungen.

Und ich persönlich hätte den Mietvertrag niemals so in der Form unterschrieben.

Hast du nicht selbst geschrieben, du stündest im Mietvertrag? Dann hast du ihn doch auch unterschrieben, oder nicht?

Natürlich kann man pauschal sagen, dass es davon abhängig ist, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Da wäre erstmal zu prüfen, ob die Vereinbarung rechtswirksam ist. Ist das der Fall musst du dich auch dran halten.

du, dass deine mutti ihre wohnung aufgrund körperlicher einschränkungen nicht instandhalten konnte, interessiert am ende des tages keines.. dafür gibts dich und handwerker.

nach 7 jahren gebrochene fliesen und keramik erachte ich auch als mehr als durchschnitt.

die halterung der duschbrause ist zudem kein halte/ handgriff.

ich bin kein fachanwalt.

nimm alle unterlagen und geh zum mieterbund und lasse sie dort prüfen. das ist günstiger als ein anwalt.

Du übersiehst eines, und zwar, dass ich überhaupt keine Zeit habe, zum Mieterbund zu gehen. Da ich die Trauerfeier organisieren muss, den Großteil des gesamten Hausrats loswerden muss, und dann noch einige Formalität klären muss, wie z.B. Strom, Versicherungen etc. Dazu auch noch stecke ich gerade in der Gründungsphase meines Unternehmens. Und ob meine Mum eine Invalitenrentnerin war, also Schwerbehindertengrad 100% interessiert in dieser Sachlage schon. Denn in Deutschland herrschen für Behinderte Menschen besonderer Sorgfalt- und Schutzrechte. Der Staat hat sozusagen dafür zu sorgen, dass es einen Behinderten Mensch hier gut geh und an nichts fehlt.

@Mko89

Du übersiehst aber, dass DU nicht schwerbehidert bist und den Vermieter interessiert es überhaupt nicht, was Du so alles noch zu tun hast. Und das muss es auch nicht. DU kannst dich nicht auf irgendwelche Schutzrechte für Behinderte berufen und dich damit aus der Verantwortung ziehen.

Der Staat hat sozusagen dafür zu sorgen, dass es einen Behinderten Mensch hier gut geh und an nichts fehlt.

Und was hat der Vermieter damit zu tun? Nichts. Auch wenn man 100 % schwerbehindert ist, entbindet einen das nicht von seinen Sorgfaltspflichten. Wenn man etwas selbst nicht machen kann, dann muss man halt jemanden holen, der es macht.

Der Staat muss nicht jedem Schwerbehinderten den Arsch hinterhertragen.

@Mko89
Du übersiehst eines, und zwar, dass ich überhaupt keine Zeit habe, zum Mieterbund zu gehen. Da ich die Trauerfeier organisieren muss, den Großteil des gesamten Hausrats loswerden muss, und dann noch einige Formalität klären muss, wie z.B. Strom, Versicherungen etc. Dazu auch noch stecke ich gerade in der Gründungsphase meines Unternehmens.

Das ist zwar alles bedauerlich, aber mietrechtlich völlig irrelevant.

Und ob meine Mum eine Invalitenrentnerin war, also Schwerbehindertengrad 100% interessiert in dieser Sachlage schon. Denn in Deutschland herrschen für Behinderte Menschen besonderer Sorgfalt- und Schutzrechte.

Nicht in Bezug auf Mietrecht.

Erstens kennst du nicht meine Mum, und wieso sie schwerbehindert ist. Also bitte überlege dir wie du etwas sagst. Du weist wahrscheinlich gar nicht wie es ist, wenn man auf die Hilfe von anderen angewiesen ist. Weist du wie es ist wenn man von Kind auf mit ansehen muss, wie eine Krankheit deine Mum von innen nach und nach auffrisst? Und jeder verdammte Chirurg auf dem gesamten Erdball sich keinen Eingriff zu traut. Großmäuler von Fachärzten, die behaupteten man könne Sie heilen. Sind spätestes dann als sie den Krankheitsverlauf zu Gesicht bekamen. Von ihren hohen Ross runtergefallen.

Ich habe erlebt, wie erst die komplette rechte Seite von ihr in eine Art Lähmung verfallen ist. Danach setzten langsam alle Sinnesorgane mit dem Laufe der Jahre aus. Das Sehen, Hören, Schmecken, Riechen, und das Fühlen wurde mit Zeit immer schlechter. Genauso wie das Sprechen und bilden von Sätzen, war nicht möglich, ohne dabei sich anzustrengen. Anstrengung bedeutet für Mum auch Kopfschmerzen und das, wiederum bedeutete einen epileptische Anfall zu bekommen. Und letztendlich begann die Krankheit die inneren Organe zu zerstören.

Die Gesellschaft hat solche Mensch wie meine Mum mit den größten Respekt zu begegnen. Und jeder der meint Schwerbehinderte Menschen seien eine Last für die Gesellschaft. Der ist und bleibt ein Nazi!

Der Vermieter hat sehr wohl auch dafür zu sorgen dass ein schwerbehinderter Mensch bestens versorgt ist in seinen vermieteten Räumlichkeiten.

Tut mir leid dass ich ein wenig aggressiv geworden bin. Aber solche Sätze: " Der Staat muss nicht jeden schwerbehinderten den Arsch hinterher tragen..."

Solltest du dir echt sparen, denn es überzeugt von einem Miesen Charakter. Den du, nehme ich mal an sicherlich nicht hast. Und es macht mich persönlich wütend, denn es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass schwergeschädigt Menschen aufgefangen und geachtet werden in dieser angeblich zivilisierten Gesellschaft und vom Staat gesonderten Schutz erhalten.

@Mko89
denn es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass schwergeschädigt Menschen aufgefangen und geachtet werden in dieser angeblich zivilisierten Gesellschaft und vom Staat gesonderten Schutz erhalten.

Das ist aber nun mal nicht der Fall, im Gegenteil. Wie der Staat angeblich schwerbehinderte Menschen unterstützt, ist nichts als Gelaber.

Trotzdem ist der Vermieter nicht der Staat. Da machst du einen Denkfehler. Ein Vermieter muss nicht bei einem schwerbehinderten Menschen auf jegliche Sorgfaltspflicht als Mieter verzichten. Er ist auch nicht verpflichtet den schwerbehinderten Mieter aufzufangen. Wenn dem so wäre, dann könnte jeder schwerbehinderte Mieter sich aufführen wie die Axt im Walde, das Eigentum des Vermieters verkommen lassen, ohne dass es für ihn irgendwelche Konsequenzen hat. Und der Vermieter bleibt dann auf den Kosten sitzen. Was wiederum zur Folge hätte, dass jeder Mietinteressent erstmal auf Schwerbehinderung überprüft wird. Denn dann will niemand mehr an Schwerbehinderte vermieten. Dann wiederum ist auf Mieterseite das Geschrei groß. Du siehst, die Katze beißt sich in den Schwanz.

Als schwerbehinderter Mensch hat man gegenüber dem Vermieter nicht mehr Rechte als ein normaler Mieter auch. Der Vermieter muss die Wohnung im gemieteten Zustand erhalten. Aber für Schäden, die er nicht zu verantworten hat, muss er auch nicht aufkommen, sondern der Verursacher. Da nutzt jede Schwerbehinderung nix. Und zu allererst ist erstmal die Familie des Schwerbehiderten in die Pflicht zu nehmen.....

Im Bad sind einige Wandfliesen gebrochen und die Keramikarmaturen, ( Waschbecken, WC, und Duschwandhalterungen) sind leicht locker. Wenn ich z.B. mit mehr Kraftaufwand das Waschbecken versuche anzuheben, bemerke ich dass zwischen Wand und Becken, ein bisschen Spiel vorhanden sein muss. Und die Wandduschhalterung würde herausreißen, wenn man beispielsweise sich versucht an dieser festzuhalten um einen Sturz zu vermeiden.

Das sind Schäden, die haben nichst mit Schönheitsreparaturen zu tun und sind auch keine "normale" Abnutzung.

Was bemängelt der VM an Türen und Fenstern? Wartung dafür ist eher unüblich und auch unnötig.

im Wohnungsübergabeprotokoll von 2011 steht drin, dass Balkontür und Küchenfester gewartet werden sollen. Doch durch der Schaden, welcher auch in dem Protokoll steht bislang noch nicht behoben wurde. Ist auch anzunehmen dass die Wartung nicht durchgeführt wurde. Die Fenster und Türen sind etwas Undicht und die Griffe ein wenig ausgeschlagen meiner Anschauung nach.

  1. Der Mietvertrag deiner Mutter ging mit Tod auf die Erben über. "In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind" regelt § 564 BGB. Die Forderung des VM nach Miet- und Betriebskostenzahlungen sowie Mietvertragsplichten (Treppenhausreinigung, Winterdienst) bis zur fristwahrenden Beendigung ist also rechtens.
  2. Ist mietvertraglich wirksam eine Renovierungspflicht durch den Mieter geregelt, ist sie geschuldet, wenn sie durch Abnutzung fällig ist. Selbst bei pfleglichster Behandlung dürften sich nach sieben Jahren Nutzungszeit Dunstablagerungen an der Küchendecke, Nachdunkelungen hinter Möbeln, Raumecken oder über den Fenstern usw. zeigen, die einen Neuanstrich erforderlich machen. Auffällige Mustertapeten oder Farbwahl wären als Mangel immer dann zu beseitigen, sofern sie "dem Geschmack der Mehrheit der Mietinteressenten nicht entspricht und eine Nachvermietung damit unmöglich machen".
  3. Ist eine sog. Kleinreparatur- oder Bagatellschadenklausel in einer festgelegten Höhe im Einzelfall und dem Jahresaufwand nach begrenzt vereinbart, fallen dir die bemängelten Reparaturen an "Einrichtungen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen", tasächlich dir an.
  4. Bohrlöcher in üblichem Umfang stellen keinen Mangel dar. Ich rate gleichwohl, sie zu verschliessen, um eine wohlwollende Abnahme und damit schnelle Kautionsrückzahlung zu erreichen. Vor einem Wandanstrich müssten sie hingegen verspachtelt werden, das zählt als Vorarbeit ebenso wie ein gleichmäßiger, deckender, ansatzlosen Anstrich mit sauebr abgeklebten Übergängen zu den Anforderungen "an fachgerechte Ausführiung in mittlerer Art und Güte".
  5. Duschkopfhalterungen sind keine Haltegriffe. Dennoch dürfen sie nicht wackeln, wenn man sie dafür hernahm :-) Wenn man den Dübel entfernt, etwas (!) Spachtelmasse aus der Tube ins Bohrloch gibt, den Dübel einsetzt, herausquellenden Spachtel abwischt, mit einem Nagel o. ä. den Spachtel im Dübel entfernt, kann man die nach einigen Stunden alles weider bombenfest anschrauben.

G imager761