Muss ich die Abschlagszahlung zahlen?

3 Antworten

mit denen so dass ich sage das ich ausziehe (hab nur nen untermiet vertrag)

Na hoffentlich hast Du nicht nur gesagt, daß Du ausziehst, sondern auch schriftlich gekündigt. Falls nicht läufst Du Gefahr die Miete, trotz Auszug, bis zum St. Nimmerleinstag zahlen zu müssen, da eine mündliche Kündigung nicht wirksam ist.

Ich habe mit meinen Mitbewohnern ausgemacht gehabt das ich zusätzlich zur Miete eine "Abschlagszahlung" für Waschmaschine und Kühlschrank von 400 euro in Raten abzahle.

Wurde denn die Waschmaschine und Kühlschrank bereits bei WG-Gründung neu angeschafft oder handelt es sich bereits um "gebrauchte Geräte" und wie hoch sind die Abschlagszahlungen der beiden anderen Mitbewohner? In wieviel Raten sollst Du denn die 400,-€ erbringen? Eine Abschlagszahlung erbringt man gem. BGB eigentlich nur wenn später eine endgültige Abrechnung folgt. Bei Deinem Auszug darfst Du ja die Sachen nicht mitnehmen und Du erwirbst daran auch kein Eigentum.

Eine Nutzungsgebühr von monatlich max. 5,- € für jedes Gerät wäre mMn gerechtfertigt. Gute Neugeräte gibts ja schon fast ab 250,-€.

hab nur einen befristeten Untermietvertrag der läuft eh zum 01.11 aus, für mehr habe ich nicht unterschrieben, Kündigung habe ich trotzdem geschrieben. Wegen den Geräten weiß ich nichts genaues, als ich eingezogen bin waren die schon da. Ich soll halt 200 € an jeden zahlen, insgesamt besagte 400€. Ich soll 50 Euro im Monat zahlen, zum 1. des jeweiligen. Für Oktober habe ich jetzt nicht bezahlt, und sehe es auch nicht ein.

Dass du die Maschine nicht nutzt, ist überhaupt kein Argument - du könntest sie ja nutzen, die anderen beiden haben ja nichts davon, dass du sie nicht nutzt. Du kannst ja auch die Miete nicht kürzen, nur weil du die Wohnung weniger nutzt.... Auch eine mündliche Absprache ist ein Vertrag, nur kein schriftlicher. Habt Ihr denn vereinbart, dass ihr die beiden Geräte dann auch gemeinsam besitzt? Was sagen die beiden anderen denn dazu?

Miete wird ja gezahlt, obwohl ich so gut wie gar nicht da bin, is ja auch nicht das Thema. aber diese abschlagzahlung wird eig. eh an mich zurück zu zahlen sobald ich ausziehe (kann ja kein drittel von der Waschmaschine o. Kühlschrank mitnehmen) So war das mit denen ausgemacht. (sinn und zweck versteh ich auch ned aber tut hier nichts zur Sache). Da ich aber nicht dran glaub das die mir das ohne weiteres zurück zahlen, seh ich auch nicht ein weiterhin zu zahlen.

kein Vertrag, keine Nutzung - würd ich auch nich zahlen. :-) Wenn die zu zweit waren, als du dem mündlichen Vertrag zugestimmt hast, könnten die allerdings gegen dich vorgehen juristisch, und bekämen vermutlich Recht, aber da du das Zeug eh nicht nutzt, sch... drauf. :-)