Muss ich den Schornsteinfeger komplett zahlen?
Ich werde zum 01.09. aus meiner Mietwohnung ausziehen. Neulich war der Schornsteinfeger da und hat die Emissionswerte gemessen und ein Plakette für 2011 auf die Gasöfen gemacht. Muss ich dies nun komplett für ein Jahr bezahlen, auch wenn ich nicht ein ganzes Jahr in dieser Wohnung wohne?
9 Antworten
Wende dich einfach an den Schornsteinfeger und sage ihm, dass du nur Betreiber der Anlage nicht der Besitzer bist, dass er die Rechnung bitte an den Eigentümer schicken soll.
Der Eigentümer ist verpflichtet die jährliche Kontrolle der Gasfeuerstätten durchführen zu lassen, daher ist er auch derjenige der die Rechnung dafür bezahlen muss.
Das diese Kosten als Nebenkosten umgelegt werden dürfen steht außer Frage, aber bei der Nebenkostenabrechnung wird dann ja auch berücksichtigt dass du nur 8 Monate des Jahres die Betriebskosten zahlen musst. Als Mieter musst du auf jeden Fall nicht die gesamten Kosten übernehmen.
Genau das selbe hatte ich vor kurzem! Haargenau! Das gilt natürlich auch für die Wartung der Gastherme! Bei der Wartung der Gastherme habe ich nur anteilig gezahlt. Selbiges müsste auch normalerweise beim Schonsteinfeger gelten, aber sicher bin ich mir nicht. Jedenfalls konnte ich mich mit meinem Ex-Vermieter am Telefon einigen. Mehr kann ich Dir leider nicht an Tip's da lassen :(
soweit ich weiß, sind die kosten für den schornsteinfeger - betriebskosten. diese fallen jählich an und werden anteilmäßig ungelegt.
aber achtung! wenn betriebskosten nach deiner mietzeit entstehen, z.b. im oktober, werden diese kosten auch anteilmäßig umgelegt auch wenn du zum zeitpunkt der Ausführung der arbeiten gar nicht mehr da gewohnt hast; und das ist ebenso zulässig
du zahlst ja nicht die kosten für den leerstand, sondern nur 75% der Jahresbetriebs- und Nebenkosten, also anteilig, aber in der berechnung dieser, sind schließlich alle anfallenden kosten des laufenden jahres summiert.
aus den anderen beiträgen leite ich ab, dass du eine eigenständige vereinbarung im mietvertrag zu den betriebskosten geschlossen hast, ansonsten würde die rechnung ja an den vermieter gehen.
wenn der mietvertrag da nichts vorsieht, schicke doch die rechnung an den schornsteinfeger mit dem zusatz, er möge die rechnung zuständigkeitshalber an den vermierter senden, zurück.
es ist nichts schriftlich festgehalten. und die vermieterin hat einfach veranlasst das die rechnung auf meinen namen lautet, weil sie der meinung ist die kosten müsste ich tragen. und obwohl zu anfangs in den nebenkosten enthalten, jetzt jedoch plötzlich nicht mehr drin.
dann würde ich ganz klar so verfahren, wie oben beschrieben und die rechnung an den sf mit vermerk zurücksenden. zu verlieren hast du ja nichts.
Bist Du alleiniger Mieter? Trotzdem darf der Vermieter keine Kosten, die für eine leerstehende Wohnung entstehen, auf Mieter abwälzen. Das heißt Du musst nur anteilig zahlen, wie alle Nebenkosten (dazu gehören die Schornsteinfegergebühren).
Sollte es bei dir so sein, wie bei uns: die Gasheizung haben wir gekauft, und zahlen die Wartung selber, kannst Du dieses Geld dann höchstens vom Nachmieter verlangen, damit hat dann der Vermieter gar nichts zu tun (weil Du schreibst, die Rechnung sei auf Deinen Namen)..
ja ich bin alleiniger mieter. nein der vermieter hat es so veranlasst, das der schornsteinfeger die rechnung für meine wohnung auch auf meinen namen schreibt.
nein, mußt du nicht. du mußt vom vermieter eine nebenkostenabrechnung bekommen, die sich nur auf den zeitraum bezieht, in dem du die wohnung gemietet hast.
ich weiß ich hab alles falsch gemacht was nur geht... ich glaube nicht das ich überhaupt eine nebenkostenabrechnung bekomme.
du mußt eine nebenkostenabrechnung bekommen - anderenfalls investiere 50-60 (pro jahr) euro in die mitgliedschaft in einem mieterverein, dann passiert dir sowas nicht mehr, und wenn doch, wirst du anwaltschaftlich vertreten
Das stimmt nicht, für leerstehende Wohnungen darf der Vermieter keine Kosten mit umlegen! Wenn, würde das der Nachmieier zahlen müssen.